Prozess am Bundesgerichtshof:Lebenslang für Mord - auch, wenn das Opfer sterben wollte

Fall Gimmlitztal

In dieser Pension im sächsischen Gimmlitztal geschah das Verbrechen.

(Foto: picture alliance / Sebastian Kah)

Ein ehemaliger Polizist tötet einen Mann und zerstückelt die Leiche. Weil die Tat abgesprochen war, hat der Polizist zunächst eine mildere Strafe bekommen. Dem hat der BGH nun widersprochen.

Irgendwann im Herbst 2013 lernen sich zwei Männer in einem Internetforum kennen. Es ist ein Forum für Menschen mit sehr extremen Neigungen. Neigungen, die für den Rest der Menschheit nicht nur abstoßend sind, sondern die, werden sie ausgelebt, zwangsläufig in einem Verbrechen münden. Einer der Männer träumt seit seiner Jugend davon, sich "schlachten zu lassen". Der andere wiederum träumt davon, einen Menschen zu töten und die Leiche zu zerstückeln.

Die beiden Männer treffen sich. Der erste, Wojciech S., ein Geschäftsmann aus Hannover, reist mit dem Zug nach Sachsen, zu dem anderen Mann, Detlev G., von Beruf: Beamter beim Landeskriminalamt. Schauplatz des Verbrechens ist eine Pension im Gimmlitztal im Erzgebirge. Die betreibt G. im Nebenerwerb. Er tötet S., zerlegt die Leiche und vergräbt sie hinterm Haus im Garten.

An diesem Mittwoch wurde der Fall vor dem fünften Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig verhandelt. Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der BGH mit dem Tod des Geschäftsmannes befasst. Zweimal hat das zuständige Landgericht in Dresden geurteilt, in beiden Fällen gingen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Revision.

Unstrittig ist, dass es sich um ein Verbrechen handelt. Der frühere LKA-Beamte hatte in einem ersten Prozess zumindest die Zerstückelung der Leiche gestanden. Das Landgericht Dresden sah es auch als erwiesen an, dass er den Geschäftsmann aus Hannover getötet hat. Es verurteilte ihn wegen Mordes - allerdings, und das ist die Besonderheit in diesem Fall - es verhängte keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern, in zweiter Instanz im Dezember 2016, acht Jahre und sieben Monate Gefängnis.

Der BGH sollte nun die Frage beantworten, ob die vom Gesetzgeber für Mord vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe in bestimmten Fällen unterschritten werden kann. Dies hatten die Richter in Dresden in ihren Urteilen bejaht. Da das Opfer habe sterben wollen, wäre es unverhältnismäßig gewesen, eine lebenslange Haft gegen den mutmaßlichen Täter zu verhängen.

Die Richter am BGH haben dem nun widersprochen und verhängten eine lebenslange Haftstrafe. Der Täter habe sich nicht in einer außergewöhnlichen Notlage befunden. Nur in solchen Fälle könne von einer lebenslangen Haftstrafe nach einem Mord abgesehen werden, hieß es vom Gericht.

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