Prenzlauer Berg:Berliner Gericht verbietet Spielstraße

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  • Eine Straße im Prenzlauer Berg darf nicht mehr wie bisher an einem Dienstag die Woche von 10 bis 18 Uhr gesperrt werden, damit Kinder auf ihr spielen dürfen.
  • Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag einer Anwohnerin statt.
  • Eingeführt hatte die Teilzeit-Sperrung das Jugendamt des Bezirks mit Verweis auf die Unterversorgung an Spielplätzen.
Die Gudvanger Straße im Prenzlauer Berg: künftig auch dienstags kinderfreie Zone. (Foto: dpa)

Die Klage

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren untersagt, eine Straße im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg vorübergehend als Spielstraße zu nutzen. Damit gab es der Klage einer Anwohnerin statt, die eine ununterbrochene Öffnung der Straße für den Autoverkehr gefordert hatte.

Im Rahmen eines Pilotprojekts war die Gudvanger Straße seit Ende Mai dienstags zwischen 10 und 18 Uhr allein von Kindern genutzt worden. Sie kamen unter anderem aus drei nahe gelegenen Kindertagesstätten, da in dem bei jungen Familien beliebten Stadtteil nur wenige Spielplätze zur Verfügung stehen. Autos durften dann weder durchfahren noch parken.

Die Spielstraße, die ursprünglich bis Mitte Oktober betrieben werden sollte, verschärfte jeden Dienstag zusätzlich die in dem Stadtteil ohnehin angespannte Parkplatzsituation. Die Klägerin hatte die rechtliche Grundlage in Frage gestellt - mit Erfolg.

Die Begründung des Gerichts

Dem Gericht zufolge steht die vom Bezirksamt Pankow erteilte Genehmigung der Spielstraße im Widerspruch zu den von der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Ausnahmeregelungen. Die Sperrung sei nicht mit dem Paragrafen 29, der die übermäßige Nutzung von Straßen regelt, vereinbar. Für die "dauerhafte Zweckentfremdung" einer Straße sehe die Verordnung keine Ausnahmen vor, argumentierte das Gericht.

Zudem störte das Gericht sich daran, dass nicht die Anwohnerinitiative selbst, sondern das Jugendamt des Bezirks die Ausnahmeregelung beim Bezirk beantragt hatte. "Das ist keine Veranstaltung", erklärte ein Gerichtssprecher. Anders als ein Straßenfest habe die temporäre Spielstraße kein Programm und keinen Inhalt. "So ist einfach nur gesagt worden: Wir machen aus der Straße einen Spielplatz."

Genau das sei aber auch das Ziel gewesen, sagte Bezirksstadtrat Torsten Kühne (CDU) nach dem Beschluss des Gerichts. Ähnliche Modelle gebe es etwa in Bremen und Frankfurt am Main. Das Bezirksamt Pankow kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Ob die Behörde davon Gebrauch macht, ist allerdings noch offen.

Kritik am Urteil

Die Kinder im Viertel müssen sich künftig auch dienstags einen anderen Spielplatz suchen. "Temporäre Spielflächen sind vielerorts die einzige Möglichkeit, den Anforderungen für eine ausreichende Bewegung von Kindern im Freien gerecht zu werden", kritisierte das Deutsche Kinderhilfswerk die Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Berlin habe "das Kinderrecht auf Spiel und Freizeit geschwächt".

© SZ.de/dpa/AFP/kat - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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