Polizeigewerkschaft:Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen im Fall Wendt ein

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt bei einem Vortrag von Kriminalbeamten Anfang November. (Foto: dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte in dem Fall um den Polizeigewerkschafter Rainer Wendt gegen Unbekannt ermittelt.
  • Sie kommt zu dem Schluss: Anhaltspunkte dafür, dass Beteiligte bewusst pflichtwidrig handelten und einen Vermögensnachteil des Landes Nordrhein-Westfalen in Kauf nahmen ergaben sich nicht.
  • Für die Wendt ist die Sache damit aber noch nicht ausgestanden.

Jahrelang hatte Rainer Wendt einen Lohn als Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG) und ein Teilzeitgehalt vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Obwohl er längst nicht mehr als Polizist arbeitete - und als Gewerkschaftschef eigentlich der Gegenspieler von öffentlichen Arbeitgebern ist.

Ob in der Sache Staatsgelder veruntreut wurden, hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf geprüft. Sie hat die Ermittlungen, die gegen Unbekannt geführt wurden, nun eingestellt, wie ein Behördensprecher am Donnerstag mitteilte. Anhaltspunkte dafür, dass Beteiligte bewusst pflichtwidrig handelten und einen Vermögensnachteil des Landes Nordrhein-Westfalen in Kauf nahmen, hätten sich nicht ergeben, so die Staatsanwaltschaft. Es habe sich um eine Praxis gehandelt, die auch in anderen Bundesländern so gehandhabt worden sei. Ziel sei gewesen, den Gewerkschaftschefs die Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Aufgaben zu ermöglichen.

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Weitere Verfahren in der Sache laufen

Kritik hatte es vor allem aus der Konkurrenzgewerkschaft GdP sowie aus dem nordrhein-westfälischen Landtag gegeben. Darüber, wer die Regelung für das CDU-Mitglied Wendt abgenickt hatte, war auf Landesebene heftig gestritten worden. Die SPD hatte einen Untersuchungsausschuss gefordert. Sowohl NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) als auch sein Vorgänger Ingo Wolf (FDP) hatten betont, keine Besoldungsabsprachen mit Wendt getroffen zu haben.

Besonderes Aufsehen erregte der Fall, weil Wendt auf seine Nebentätigkeit angesprochen in einem TV-Interview zunächst gelogen hatte. Später räumte er ein, beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste eine 28-Stunden-Stelle zu haben.

Neben seiner Tätigkeit für das Land Nordrhein-Westfalen soll Wendt ein Aufsichtsratsmandat bei der Axa Versicherung nicht als Nebentätigkeit gemeldet haben. Aus diesem Grund war gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Darüber hinaus läuft ein Verwaltungsermittlungsverfahren.

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