Von Peter Blechschmidt

Was tun mit gefangenen Piraten? Erstmals werden die komplizierten deutschen Regeln in den Gewässern vor Somalia dem Praxistest unterzogen.

Als Kommandant eines deutschen Kriegsschiffes vor Somalia ist man gut beraten, keine Piraten gefangen zu nehmen - man halst sich eine Menge Ärger auf. Fregattenkapitän Markus Rehbein steht seit Dienstag vor dieser Situation. Er setzte neun Seeräuber nach deren Angriff auf den deutschen Frachter Courier im Golf von Aden an Bord seiner Fregatte Rheinland-Pfalz fest.

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Die deutsche Fregatte "Rheinland-Pfalz" hat vor Somalia Piraten festgesetzt. (© Foto: dpa)

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Das entsprach seinem Gerechtigkeitsempfinden und dem seiner Soldaten, die seit dem vorigen Dezember im Rahmen der EU-Mission "Atalanta" am Horn von Afrika die Seeräuberei eindämmen sollen. Für die Regierung in Berlin aber hat Kapitän Rehbein eine heikle Situation geschaffen.

Erstmals werden die komplizierten deutschen Regeln für den Umgang mit gefassten Piraten dem Praxistest unterzogen. Danach müssen hohe Beamte aus den Ressorts Außen, Verteidigung, Inneres und Justiz entscheiden, was mit Gefangenen geschehen soll. Diese Runde war für den Mittwochabend im Verteidigungsministerium einberufen.

Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten: Man lässt Piraten nach abgewehrtem Angriff davonfahren. Oder man stellt sie und übergibt sie zur Aburteilung einem Drittstaat; das kann ein nahes Küstenland sein oder ein Land, aus dem Schiff oder Besatzung stammen. Oder man bringt die Gefangenen nach Deutschland, um sie dort vor Gericht zu stellen.

Möglichkeit eins wird nicht nur von den eingesetzten deutschen Soldaten als unbefriedigend empfunden. Möglichkeit zwei scheidet weitgehend aus, weil es in Somalia keine funktionierende Staatlichkeit gibt und Verhandlungen mit Ländern wie Kenia oder Jemen bisher ergebnislos geblieben sind; dass das Heimatland eines angegriffenen Schiffes Gefangene übernimmt, ist bislang, so weit bekannt, erst einmal vorgekommen. Möglichkeit drei kommt dann in Betracht, wenn gewichtige deutsche Rechtsgüter berührt sind. Das wäre etwa der Fall, wenn ein deutsches Schiff angegriffen wurde oder deutsche Staatsbürger zu Schaden gekommen sind.

Ob die Beamtenrunde das im Fall der Courier als gegeben ansieht, war am Mittwoch fraglich. Das Schiff gehört zwar einer Hamburger Reederei, fährt aber unter der Flagge Antigua und Barbudas. Die Besatzung besteht aus Filipinos und einem Birmanen. Verletzt wurde bei dem Angriff niemand, das Schiff blieb unbeschädigt.

Sollte aber ein Prozess in Deutschland angestrebt werden, dann müssen Beamte der Bundespolizei nach Dschibuti fliegen und dort die mutmaßlichen Seeräuber formal festnehmen. Bis dahin waren sie nur "in Gewahrsam" - eine rechtliche Hilfskonstruktion, mit der die Verpflichtung umgangen werden soll, einen Festgenommenen binnen 48 Stunden dem Haftrichter vorzuführen. Die Bundespolizisten werden die Gefangenen - vermutlich per Bundeswehrflugzeug - nach Hamburg bringen, wo die für Piraterie zuständige Staatsanwaltschaft sitzt. Die muss dann prüfen, ob die Beweise für den Antrag auf einen Haftbefehl ausreichen.

Bis zur Entscheidung in Berlin ist Kapitän Rehbein für seine "Gäste" verantwortlich. Nachdem sie an Bord gebracht wurden, haben Militärpolizisten ihnen zur Identifizierung die Fingerabdrücke abgenommen und sie befragt. Sie wurden verpflegt und ärztlich untersucht. Untergebracht sind sie in einem Zelt, das auf Deck aufgeschlagen wurde. Ins Schiffsinnere dürfen sie nicht, als sanitäre Einrichtung dient ein Dixie-Klo. Insgesamt ein Zustand, der auch für die Besatzung ärgerlich ist.

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(SZ vom 5.3.2009/vw)