Pastor kann TV-Gewinn nicht spenden:"Das wird durchgezogen - die kriegen ihr Geld"

Alfred Mignon will seinen Gewinn aus der Quizshow "Wer wird Millionär" an eine bedürftige Familie spenden, darf aber nicht - weil das Finanzamt eine hohe Schenkungssteuer erhebt. Doch der Pastor bleibt stur.

Martin Zips

Alfred Mignon, 61, einst Elektriker, jetzt evangelisch-methodistischer Pastor in Otterfing, hat vor drei Monaten im RTL-Quiz "Wer wird Millionär?" 125 000 Euro gewonnen. Noch in der Sendung versprach er, dass er 110.000 Euro einem Vater von sieben Kindern schenken möchte, um dessen Familie "aus den Schulden herauszuholen". Das Finanzamt hörte mit, deshalb hat die Familie aus Mignons Kirchengemeinde das Geld noch immer nicht.

Pastor kann TV-Gewinn nicht spenden: Pastor Alfred Mignon möchte Geld spenden, doch das Finanzamt hindert ihn daran.

Pastor Alfred Mignon möchte Geld spenden, doch das Finanzamt hindert ihn daran.

(Foto: Claus Schunk)

SZ: Herr Mignon, Sie wollen Gutes tun. Und was macht das Finanzamt?

Alfred Mignon: Das Finanzamt macht seinen Job. Die Gesetze sind halt so.

SZ: Die wollen 33.600 Euro Schenkungssteuer! Auf einen Schenkungsbetrag von 110.000 Euro. Das ist doch . . .

Mignon: Das ist nun mal so in unserem Land. Wenn Sie jemanden mehr als 20.000 Euro schenken, dann müssen Sie Schenkungssteuer bezahlen.

SZ: Ich hätte da eine Idee: Sie beschenken doch eine neunköpfige Familie, nicht? Teilen Sie die Summe einfach auf.

Mignon: Sehr gut! Vielen Dank! Da hab ich auch schon dran gedacht. Es gibt in der Familie vier Erwachsene, auf die könnte man den Betrag tatsächlich aufteilen. Das aber könnte laut Finanzamt als Umgehungsversuch gewertet werden.

SZ: Omannomann.

Mignon: Jaja. Wer wird Millionär? schauen viele Menschen. Da wollen die Behörden natürlich alles richtig machen.

SZ: Der deutsche Beamte macht immer alles richtig, Herr Mignon.

Mignon: Jedenfalls bin ich froh, dass ich nicht auch noch Einkommenssteuer bezahlen soll, auf meinen Gewinn.

SZ: Einkommenssteuer?

Mignon: Sehen Sie: Hätte ich beispielsweise an Big Brother teilgenommen und dort eine Million Euro gewonnen, so würde das als einkommenssteuerpflichtiges Honorar gewertet. Ein Gewinn bei Wer wird Millionär? aber gilt glücklicherweise als Glücksspielgewinn und ist damit nicht einkommenssteuerpflichtig.

SZ: Mir schwirrt schon völlig der Kopf. Wie bekommt denn nun Ihre arme, notleidende, neunköpfige Familie endlich das Geld? Da warten die doch drauf.

Mignon: Die Lösung heißt: Einzelfallregelung. Wir versuchen gerade eine schriftliche Billigkeitserklärung bei der Regierung zu erreichen. Sollte der Familienvater finanziell wieder auf die Beine kommen, so stünde er ja irgendwann für den Staat auch wieder als Steuerzahler zur Verfügung.

SZ: Und? Kriegen Sie die Erklärung?

Mignon: Schwer zu sagen.

SZ: Sagen Ihre Frau und Ihr Sohn nicht: Papa, dann gib uns halt das Geld.

Mignon: Nein, nein. Meine Frau steht von Anfang an voll hinter dieser Sache. Und mein Sohn redet uns nicht rein, weil wir ihm auch nicht reinreden. Das wird durchgezogen. Die kriegen ihre 110.000.

SZ: Jetzt habe ich die allerbeste Idee: Sie laden die Familie zu sich ins Wohnzimmer ein, stellen zehn sehr, sehr leichte Quiz-Fragen, und zum Schluss gewinnt die Familie - Überraschung! - 110.000 Euro. Und alles steuerfrei.

Mignon: Mmmh. Die Idee klingt auch nicht schlecht.

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