Pascal-Prozess:Und sie ließen es geschehen

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Ein Fünfjähriger hat die Hölle erlebt, und daran waren viele beteiligt - wie Richter versuchen, das grauenvolle Umfeld der Tat zu rekonstruieren. Von Hans Holzhaider

Saarbrücken, im Oktober - Dass in einer Stadt in Deutschland, in einer öffentlich zugänglichen Gaststätte an einer belebten Straße, kleine Kinder zur Vergewaltigung angeboten werden;

Sie hat "gegen einen Preis von 20 Mark das Recht verkauft, sich an dem Kind Tobias gewaltsam sexuell zu vergehen": die Hauptangeklagte, Gastwirtin Christa W., auf dem Weg zum Gerichtssaal. (Foto: Foto: dpa)

dass es eine Clique von fünf oder sechs Männern gibt, die der Wirtin 20 Mark in die Hand drücken, um dann auf einer Pritsche in einem stickigen, fensterlosen Kämmerchen einen fünfjährigen, vor Schmerzen schreienden Buben zum Analverkehr zu zwingen;

dass die leibliche Mutter eines der geschändeten Kinder dabei zuschaut und handgreiflich Hilfe leistet;

dass andere Gäste derweil an der Theke hocken und ihr Bier trinken, genau wissend, was da im Nebenzimmer vor sich geht;

dass sie dabei stehen, wie einer mit einem Müllsack aus dem Kämmerchen kommt, in dem sich ein totes Kind befindet;

dass keiner einschreitet, keiner zur Polizei geht, dass sie alle jahrelang schweigen, nicht einmal einen anonymen Hinweis auf das Verbrechen geben - kann das alles wirklich wahr sein? Ist das nicht allzu bizarr, als dass es wirklich stattgefunden haben kann?

Die Kneipe, in der das alles geschehen sein soll, die einstige "Tosa-Klause", heißt jetzt "Chez Gilbert - Pizza-Heimservice", aber hier gibt es keine Pizzas mehr, keiner wollte eine Pizza haben aus dem Laden, in dem die "Kinderficker" den kleinen Pascal umgebracht haben.

So reden die Leute hier, obwohl noch lange kein Urteil gesprochen ist im Prozess gegen die vier Frauen und neun Männer, die vor dem Saarbrücker Landgericht angeklagt sind, den fünfjährigen Pascal Z. sexuell missbraucht, vergewaltigt und schließlich getötet zu haben.

Das kleine weiße Häuschen mit dem schrägen Wellblechdach liegt an der Hochstraße im Saarbrücker Stadtteil Burbach, gleich neben dem Bahnhof. Auf dem schmalen Blechsims vor dem verrammelten Verkaufsfenster stehen drei rote Grablichter, und in den Halterungen der Fensterläden stecken zwei rote Rosen, echte Rosen, kein Plastik, und ziemlich frisch.

Wenn man die Hochstraße in Richtung des alten Ortskerns von Burbach weitergeht, kommt auf der rechten Seite die Strapsi-Bar, kenntlich an drei gelben und zwei grünen, sehr verstaubten Glühbirnen über der Eingangstür.

50 Schritte weiter liegt das "Dolce Vita - Straßenstrich mit Zimmer", mit einem handgeschriebenen Schild in der Tür: "Nette Kollegin gesucht". Dann eine Reihe schmutziggelber, dreistöckiger Wohnblocks. Hier hat Pascal mit seiner Mutter, seinem Stiefvater und seinen beiden Stiefschwestern gewohnt, bis er am 30. September 2001 spurlos verschwand.

Die Nachmieterin

Als die Familie Z. nach dem Verschwinden von Pascal auszog, wurde die Wohnung von der 51-jährigen Putzfrau Erika K. gemietet. Sie ist eine der Angeklagten im Pascal-Prozess und hat vor Gericht ausgesagt, sie habe den blauen Müllsack aufgehalten, in den das tote Kind gesteckt wurde, ehe man es angeblich in einer französischen Kiesgrube verscharrt hat.

Von welchem emotionalen Zuschnitt Frau K. sei, heißt es in der Anklageschrift, könne man schon daran erkennen, dass sie ihr Schlafzimmer ausgerechnet in Pascals ehemaligem Kinderzimmer eingerichtet und es nicht einmal für nötig befunden habe, die auf die Wand geklebten Micky-Maus-Figuren zu entfernen. Frau K. scheint nicht so recht zu verstehen, warum das Gericht diesen Umstand bemerkenswert findet. "Mein Schlafzimmer hat halt nirgends anders reingepasst", sagt sie.

Der Tag, an dem Pascal verschwand, war der letzte Tag der Kirmes, des Saarbrücker "Oktoberfests". Ein Zeuge will den Jungen noch um 17 Uhr gesehen haben, wie er auf seinem Fahrrad in Richtung Festplatz fuhr. Eine Stunde später fand man Pascals Fahrradhelm im Hinterhof eines der Wohnblocks. Er selbst und sein Kinderfahrrad waren und blieben verschwunden.

Fast ein Jahr später erstattet eine Frau bei der Kriminalpolizei Saarbrücken Anzeige wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs ihres Pflegekindes Tobias, genannt Tobi (Name geändert).

Der Siebenjährige hatte früher zusammen mit seiner leiblichen Mutter Andrea M. im Haushalt der heute 52-jährigen Christa W., der Wirtin der Tosa-Klause, gewohnt. Im Januar 2001 hatte Christa W.'s Bruder dem Jugendamt mitgeteilt, das Kind werde bei seiner Schwester mit verdorbenen Nahrungsmitteln gefüttert, müsse in einem kalten Zimmer leben und werde als Drogenkurier missbraucht. Danach wurde das Kind aus dem Haushalt der Christa W. entfernt.

Seiner neuen Pflegemutter fällt Tobias bald durch für sein Alter ungewöhnliche sexuelle Verhaltensweisen auf. In den darauf folgenden Monaten berichtet der Junge zunächst zögernd, dann immer häufiger von sexuellen Übergriffen durch seine eigene Mutter, durch Christa W. und durch eine Reihe ihm unbekannter Männer.

Jetzt ergehen die ersten Haftbefehle. Andrea M., Tobis Mutter, macht schon bei ihrer ersten Vernehmung Angaben, die weit über das hinausgehen, was das Kind erzählt hatte.

Die Ermittlungen im Umfeld der Tosa-Klause ziehen immer weitere Kreise. Im Januar 2003 gesteht ein 49-jähriger Hilfsarbeiter, der gelegentlich in der Tosa-Klause verkehrte, im Hinterzimmer der Kneipe sowohl Tobias als auch Pascal sexuell missbraucht zu haben, und zwar zuletzt am 30.September 2001, dem Tag, an dem Pascal verschwand.

Kurz darauf wird eine 50-jährige Kassiererin vernommen, eigentlich nur als Zeugin zur Klärung eines Alibis. Während ihrer Aussage bricht sie zusammen und berichtet, dass Pascal Z. an diesem Tag im Laufe eines sexuellen Missbrauchs durch mehrere Männer zu Tode gekommen sei.

Eine Woche später bestätigt Andrea M. diese Angaben. Sie selbst, gesteht sie, sei es gewesen, die Pascal mit dem Kopf in ein Kissen gedrückt habe, um ihn ruhig zu stellen, während er von einem Kunden der Tosa-Klause vergewaltigt wurde.

Tobis Mutter

Andrea M. ist eine kleine, etwas korpulente Frau mit rundem Gesicht und kurzen, grauen, stark gelockten Haaren. Sie sieht deutlich älter aus als 40 Jahre. Ein Strickzeug würde ihr gut stehen. Ihr Intelligenzquotient liegt laut psychiatrischem Gutachten an der Grenze zum Schwachsinn. "Ich bin halt langsamer als die anderen", sagt sie.

Bis zu ihrem zwölften Lebensjahr habe sie bei ihrer Oma gelebt, sagt Andrea M., denn ihre Mutter, die vom Sozialamt und von der Prostitution lebte, habe sich nicht um sie gekümmert. Dann erkrankte die Oma an Krebs, und Andrea kam zu einer Pflegefamilie im Teutoburger Wald. "Das lief nicht gut", sagt sie. "Die hatten vier eigene und vier Pflegekinder. Die haben mich nur wegen dem Geld aufgenommen."

Sie haute ab, trampte nach Hamburg und nach Bremen, schlief für Geld mit jedem Mann, der ihr über den Weg lief, wurde von der Polizei aufgegriffen und zurückgebracht, haute wieder ab, diesmal Richtung Saarland, sie wollte "heim zu meiner richtigen Mutter".

Sie fand ihre Mutter zwar, aber das Zusammenleben klappte nicht. "Wir haben uns oft gestritten, wegen gar nichts", sagt sie. Nur dass sie ab und zu auf einem Bauernhof helfen durfte, das fand sie schön. "Ich interessier' mich sehr für Tiere. Hunde, Katzen, alles. Das hat mir Spaß gemacht."

Im März 1984, da war Andrea 19 Jahre alt, wurde die Mutter ermordet. "Mein damaliger Freund hat sie umgebracht", sagt Andrea M., aber warum, das wisse sie nicht. Drei Monate später wird sie wegen ihrer Intelligenzschwäche unter Pflegschaft gestellt; die folgenden Jahre verbringt sie in Frauenhäusern, sozialpsychiatrischen Anstalten, Behindertenwerkstätten, aber zwischendurch auch immer wieder im Obdachlosenmilieu und auf dem Straßenstrich.

In sieben Jahren bringt sie vier Kinder zur Welt. Sie gibt sie alle zur Adoption frei. "Ich konnte mich nicht um sie kümmern", sagt sie. "Ich hab' nicht gewusst, wer die Väter sind."

Eines Tages, als sie da im Regen auf der Straße steht, wird sie, wie sie dem Gericht erzählt, von einem Mann aufgelesen, der sie mit zu sich nimmt. Er behält sie eine Zeitlang bei sich, aber als sie nicht mehr mit ihm schlafen will, bringt er sie zu seiner Schwester und holt sie nicht mehr ab. Die Schwester ist Christa W., die spätere Wirtin der Tosa-Klause.

Die Mutsch

Christa W. äußert sich nicht, weder zur Person noch zur Sache. Aus den Akten weiß man, dass sie während ihrer Schulzeit 13 Hüftoperationen über sich ergehen lassen musste, sie ist stark gehbehindert.

Hauptschulabschluss mit 16, ein Stenotypistinnenkurs an der Abendschule, Anstellungen beim Diakonischen Werk, einer Bank, einer Boutique, Nachtschichten als Taxifahrerin.

Seit 1990 ist sie Gastwirtin. Zu der Zeit, als Andrea M. zu ihr kommt, hat sie die "Großwaldpilsstube", danach die "Bülowschenke", dann, von 1999 an, die Tosa-Klause. Sie war viermal verheiratet, zuletzt lebte sie mit einem 47-jährigen Mann zusammen, dem einzigen unter den 13 Angeklagten, der eine weiterführende Schule besucht hat.

In ihrer Wohnung in Riegelsberg beherbergt Christa W. außer ihrem Lebensgefährten und Andrea M. noch drei andere Männer im Alter von 36 bis 50 Jahren. Sie gibt ihnen Kost und Logis und kassiert dafür deren Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld. Die Mitglieder der Wohngemeinschaft sagen "Mutsch" zu ihr.

Im September 1993 wird Christa W. als amtliche Betreuerin für Andrea M. bestellt. "Ich hab mich ganz gut mit ihr verstanden", sagt Andrea M.. "Sie hat mir ein Zimmer vermietet. Sie hat mich aufs Sozialamt geschickt. Sie war halt Tag und Nacht für mich da. Ich konnt' mit ihr schwätzen."

Aber Christa W. schickt ihren Schützling nicht nur aufs Sozialamt, sondern auch auf den Strich, und kassiert das Geld dafür. Die Freier, sagt Andrea, habe sie zuerst mit zu sich aufs Zimmer genommen, später, in der Bülowschenke, "hatt' ich eine Matratze im Schankraum", und in der Tosa-Klause seien die Geschäfte dann im "Kämmerchen" abgewickelt worden, "auf der Pritsch'".

Christa W. fordert von Andrea M. 500 Mark Miete und 400 Mark Kostgeld monatlich, das ist praktisch die ganze Sozialhilfe. Den Prostitutionslohn kassiert Christa W. direkt von den Freiern.

Was Andrea M. trinkt, das wird auf einem Bierdeckel notiert und später vom Taschengeld abgezogen. "Ist ja ein schlechtes Geschäft", konstatiert der Vorsitzende Richter. "Ich weiß", antwortet Andrea M.

"Stimmt es, dass Sie es vor allem mit älteren Männern machen mussten?" "Ja." "Und dass Frau W. dafür abends extra noch Gäste einbestellte?" "Ja." "War das denn freiwillig?" "Ja", sagt Andrea M. zuerst, aber dann, auf Nachfrage, ändert sie ihre Aussage: "Ich hab's nur gemacht, weil ich nicht mehr auf die Straß' wollt'."

Frau M. schämt sich

Im Januar 1995 kommt Tobias, Andreas fünftes Kind, zur Welt. Wieder ist der Vater des Kindes unbekannt. Sie will auch Tobias zur Adoption freigeben, "aber die Frau W. hat gemeint, ich soll's mir nochmal überlegen". Also behält sie das Kind.

Christa W. wird vom Jugendamt als Vormund für Tobias eingesetzt. Die 600 Mark Erziehungsgeld werden halbe-halbe geteilt. Dass Tobias von Christa W. vernachlässigt worden sei, bestreitet die Mutter. "Aber mit den Sachen, die sie mit Tobi gemacht hat, war ich nicht einverstanden. Ich hab' ihr gesagt, dass ich das nicht okay finde, aber da hat sie mir mit Rauswurf gedroht."

Was waren das für Sachen? Der Anklage zufolge hat Christa W. in der Zeit zwischen dem Spätsommer 1999 und dem Januar 2001 - Tobias war also zwischen viereinhalb und sechs Jahre alt - verschiedenen Gästen der Tosa-Klause bei mindestens vier verschiedenen Gelegenheiten "gegen einen Preis von 20 Mark das Recht verkauft, sich an dem Kind Tobias gewaltsam sexuell zu vergehen", wobei in mindestens einem Fall die leibliche Mutter Andrea M. Beihilfe leistete, indem sie "das Kind festhielt, weil es sich heftig schreiend und strampelnd wehrte".

"War es so, Frau M.?", fragt der Richter. "Von Geld weiß ich nichts, zu dem anderen möcht' ich nichts sagen", antwortet sie.

Und wie verhält es sich mit dem Anklagevorwurf, sie habe es in der Wohnung des Angeklagten Dieter S. im französischen Forbach zugelassen, dass ein anderer Mann ihren Sohn Tobias in ihrer Gegenwart vergewaltigte? Ja, sagt sie, das stimmt. Und hat das Kind sich gewehrt? Ja, es hat geschrien und gestrampelt.

Richter Ulrich Choduba, ein massiger, eher behäbig wirkender Mann, der wirkt, als sei er durch nichts zu erschüttern, kann jetzt seine Empörung kaum verbergen. "Und wie haben Sie reagiert, muss man ja mal fragen?" Lange schweigt Andrea M. "Dazu möchte ich nichts sagen", antwortet sie dann.

Sie berät sich kurz mit ihrem Verteidiger. "Sie möchte dazu nichts sagen, weil sie sich schämt", erklärt der Anwalt. Der Anklage zufolge hat Andrea M. den 61-jährigen Dieter S. oral befriedigt, während ihr kleiner Sohn daneben auf dem Sofa von einem anderen vergewaltigt wurde.

Gebranntes Kind

Die deutsche Strafjustiz ist, was Sensationsprozesse wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeht, ein gebranntes Kind. In zwei spektakulären Fällen sind die Anklagen völlig zusammengebrochen, ist nichts, aber auch gar nichts übrig geblieben von den ungeheuerlichen Anschuldigen, die auch zu massiven öffentlichen Vorverurteilungen geführt haben.

Im so genannten Montessori-Prozess in Münster wurde 1995 ein Erzieher, der beschuldigt wurde, 63 Kinder sexuell missbraucht zu haben, nach zweieinhalbjähriger Verhandlung und fast ebenso langer Untersuchungshaft freigesprochen.

In Mainz wurden in den Jahren 1994 bis 1997 drei Prozesse gegen insgesamt 25 Angeklagte geführt, denen vorgeworfen wurde, 15 Kinder im Familienkreis über Jahre hinweg missbraucht zu haben. Der letzte dieser Prozesse endete mit dem eindeutigen Unschuldsbeweis für alle Angeklagten.

Droht der Justiz in Saarbrücken ein ähnliches Fiasko? Es gibt keinen einzigen materiellen Beweis. Die Fotos oder Filme, welche die Angeklagte Christa W. von den Vergewaltigungen angefertigt haben soll, wurden nie gefunden. Auch die Leiche Pascals und sein Fahrrad sind bis heute nicht aufgetaucht.

Christa W., die man mit gutem Grund als Hauptangeklagte bezeichnen kann, hat die ihr vorgeworfenen Taten vom ersten Tag an bis heute konstant bestritten. Von den 13 Angeklagten waren bisher nur drei bereit, sich zur Sache zu äußern. Und in den Aussagen dieser drei gibt es eklatante Widersprüche hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs der Taten und der Beteiligung einzelner Angeklagter.

Aber es gibt einen bedeutsamen Unterschied zwischen dem Saarbrücker Pascal-Prozess und den Missbrauchsprozessen in Münster und Mainz. Dort basierten die Anklagen ausschließlich auf den Aussagen der angeblich missbrauchten Kinder, und in beiden Fällen waren diese Kinder von eifrigen, aber offensichtlich voreingenommenen Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen beeinflusst worden.

Auch in Saarbrücken wurden die Ermittlungen durch die Aussagen eines Kindes angestoßen. Aber anders als in Münster und in Mainz gibt es Geständnisse. Zwei der angeklagten Frauen - Andrea M. und Erika K. - haben sich massiv selbst belastet.

Ungeachtet aller Widersprüche gibt es in diesen Aussagen ein erhebliches Maß an Übereinstimmung über den Ablauf der Geschehnisse an dem Nachmittag, als Pascal verschwand. Ein dritter Angeklagter hat diese Angaben im Wesentlichen bestätigt, auch er hat sich damit selbst belastet.

Trotzdem sind jetzt, bei Beginn der Beweisaufnahme, noch viele Fragen offen. 84 Zeugen und fünf Sachverständige sind zu hören. Das Gericht hat noch einen langen Weg vor sich.

© SZ vom 20.10.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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