Er steht bereits wegen Mordes vor Gericht. Doch im Fall des mutmaßlichen Holzklotzwerfers prüft das Gericht nun eine Erweiterung der Anklageschrift - um drei Mordversuche.
Im Holzklotz-Prozess vor dem Landgericht Oldenburg könnte der wegen Mordes Angeklagte auch für drei Mordversuche verurteilt werden. Das hat die Kammer am Freitag am Landgericht Oldenburg erklärt.
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"Das bedeutet aber noch nicht, dass die Richter auch zu diesem Ergebnis kommen werden", erläuterte ein Gerichtssprecher. Doch aus rechtlichen Gründen müsse eine mögliche Abweichung von der Anklageschrift im Prozess angesprochen werden. "Das könnte eine Strafe unter Umständen verschärfen", sagte der Sprecher.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 31-jährigen Nikolai H. bislang lediglich Mord und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Der Drogensüchtige soll am Ostersonntag 2008 einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke geworfen haben, der einen vorbeifahrenden Wagen traf. Darin starb eine 33 Jahre alte Mutter aus Telgte im Münsterland.
Ihr Ehemann und die beiden Kinder erlitten einen schweren Schock. Körperlich blieben der Mann und die sieben Jahre alte Tochter auf der Rückbank aber unverletzt. Der ebenfalls hinten sitzende neunjährige Sohn zog sich durch Splitter eine leichte Schnittverletzung unter dem rechten Auge zu.
Der Angeklagte hatte die Tat nach seiner Verhaftung zunächst eingeräumt. Später widerrief er sein Geständnis.
Um die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen besser einschätzen zu können, beschäftigte sich das Gericht am Freitag mit einem tödlichen Unfall in Rastede im März 1998. Ein mit fünf Insassen besetztes Auto war von der Straße abgekommen und hatte sich überschlagen. Der Schwager von Nikolai H. und ein weiterer Mann starben an ihren Verletzungen. In der Unfallnacht habe Nikolai H. behauptet, er sei der Fahrer des Wagens gewesen, berichteten mehrere Polizeibeamten als Zeugen.
Nach seiner Festnahme änderte er seine Aussage. Er habe gelogen, um den eigentlichen Fahrer, seinen tödlich verletzten Schwager, zu schützen. Darum habe der Schwerverletzte ihn kurz vor seinem Tod gebeten. Gutachter fanden heraus, dass Nikolai H. tatsächlich nicht am Steuer gesessen haben konnte. Das Verfahren wurde damals eingestellt.
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(dpa/hai)
Studie von UN-Kinderhilfswerk