Nachdem die österreichische Polizei einen 14-Jährigen im Einsatz getötet hatte, zeigte die Öffentlichkeit Verständnis. Jetzt steht fest: Er wurde von hinten erschossen.
Schlimmer kann eine Konfrontation zwischen Gesetz und rechtswidrigem Verhalten kaum ausgehen. Im niederösterreichischen Krems sind im August ein 17- und ein 14-jähriger Halbwüchsiger nachts in einen Supermarkt eingestiegen. Unbemerkt für die Einbrecher wird stiller Alarm ausgelöst, zwei Polizisten und ein Angestellter eilen herbei.
Polizeikugeln töteten in diesem Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher. (© Foto: Reuters)
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Das Zusammentreffen von Rechtsbrechern und Ordnungsmacht endet schaurig: Der 14- Jährige stirbt, der 17-Jährige bleibt schwerverletzt im Laden zurück, niedergestreckt von Polizeikugeln. Die Öffentlichkeit ist entsetzt über den Tod des Kindes, hegt aber gewisses Verständnis für die ihrerseits geschockten Beamten, eine Polizistin und ihren Kollegen.
Man verzichtet der psychischen Belastung wegen sehr lange auf deren Einvernahme. Der schwerverletzte Bursche - ein Schuss aus der Hand der Polizistin durchschlägt beide Oberschenkel - wird nach der Krankenhausbehandlung in Untersuchungshaft genommen.
Den Polizeibeamten wird gerne "Putativnotwehr" zugebilligt, also die Reaktion auf einen fälschlicherweise angenommenen Angriff. Der erste Schuss der Polizistin in einem finsteren Flur, konfrontiert mit einer dunklen, möglicherweise schlecht einzuschätzenden Gestalt, mag da seine Ursache haben.
Für den Schuss auf den 14-Jährigen, bei dem sich der Polizist ebenfalls in einer Verteidigungssituation glaubt, wie er angibt, kann das offenbar nicht mehr gelten: Laut Gutachten ist der 14-Jährige in einem gut beleuchteten Raum aus zwei Metern Entfernung von hinten in den Rücken geschossen worden. Er war unbewaffnet, hatte ein Werkzeug unsichtbar unter der Regenjacke versteckt.
Wie kann eine derartige Fehlreaktion bei professionellen Einsatzkräften überhaupt zustande kommen? Der Fall bekommt mittlerweile eine Dimension, in der die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen "vorsätzlichen" Handelns nicht mehr ausschließen mag. Vorerst wird gegen beide Polizisten wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt.
Die Gutachten der Gerichtsmedizin und des Ballistikers sagen, der tödliche Schuss sei zu einem Zeitpunkt gefallen, als eine Gefahr für die Beamten längst gebannt war - wenn denn überhaupt eine Gefahr gegeben war.
Diese Wendung des Falls ist ernüchternd. Denn Österreichs Boulevardzeitungen hatten lange Verständnis und Rücksicht für die Beamten eingefordert. Jetzt wird klar, dass mehr als unglückliche Umstände den Tod des Buben bewirkt haben, wenn nicht eine schwer entschuldbare Überreaktion der Polizisten der Grund war.
Körperverletzung mit Todesfolge könnte bis zu zehn Jahren Haft einbringen. Eine vorläufige Suspendierung der Beamten steht nicht an. "Das wäre gesetzlich gar nicht möglich. Es gibt auch keinen Handlungsbedarf", erklärte ein Oberstleutnant des Landespolizeikommandos Niederösterreich.
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(SZ vom 15.10.2009/bsj)
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im alten testament heißt es noch "auge um auge, zahn um zahn".
Einige Kommentatoren scheinen aber in einer moralisch sogar auf noch archaischeren ära zu leben.
wie kann irgendein normal sozialisierter mensch glauben ein diebstahl rechtfertigt es jemanden zu erschießn? so krass ist ja nicht mal texas drauf.
"Außerdem wird wieder vorverurteilt ohne die genauen Umstände zu kennen. "
Der genaue Umstand ist ein 14-jähriger in einem hell erleuchteten Raum, der ohne Waffe in der Hand von hinten abgeknallt wurde.
Reicht ihnen das nicht?
"(und das werden schon so Bürschchen gewesen sein)"
Das war ein 14-JÄHRIGER, verdammt nochmal! Wie kann man da so einen Unsinn von sich geben wie Sie!!! 14-jährige machen auch mal Mist, ohne dass man sie deshalb abknallen muss wie ein Tier! Manchmal kriegt man echt das kalte Grauen, wenn man liest was für Gesinnungen sich hier so rumtreiben!
Da wird es einem regelrecht schlecht, was die Leute dort in aller Öffentlichkeit absondern. Das harmloseste ist dabei noch: "Zum alt zum Klauen, alt genug zum Sterben!". Ach ja, alle Ausländer (natürlich auch die Deutschen) sollten ohnehin gleich abgeschoben werden. Dann hätte das Verbrechen in Österreich ein Ende.
Die spinnen teilweise die Austriaken.
Da gibt es mal wieder viele Kommentare von Theoretikern, keiner wird wohl jemals in so einer Situation gewesen sein. Außerdem wird wieder vorverurteilt ohne die genauen Umstände zu kennen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Polizei nicht zum Stehenbleiben und Hände aus den Taschen aufgefordert hat bevor geschossen wurde.
Und wie einer in diesem Forum schon feststellt: Die Einbrecher (und das werden schon so Bürschchen gewesen sein) sind die Täter, nicht die Polizei, die eingreift.
Ich habe keinerlei Mitleid mit diesen Typen, selber schuld kann man da nur sagen.
""Körperverletzung mit Todesfolge könnte bis zu zehn Jahren Haft einbringen.""
Übertragen auf Regensburg für beide Polizisten dort zusammen 70 Jahre. Wenns nicht gar Mord war.
Paging