Nordrhein-Westfalen:Parade der Schuld

  • Zur Klärung der Loveparade-Katastrophe findet nun doch ein Strafprozess statt.
  • Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält es für plausibel, dass die betroffenen Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters Fehler gemacht haben.
  • Für viele Angehörige der Opfer ist die Entscheidung eine gute Nachricht. Manche hatten bereits die Hoffnung aufgegeben, dass die Verantwortlichen überhaupt noch zur Rechenschaft gezogen werden würden.

Von Benedikt Peters, Düsseldorf

Die Katastrophe ist nun fast sieben Jahre her. Hunderttausende Menschen wollten am 24. Juli 2010 auf der Duisburger Loveparade feiern, doch auf dem Weg dorthin kam es zu einem Gedränge, das für manche tödlich endete. An einer Engstelle kurz vor einem Tunnel bildete sich damals ein Stau. Geschiebe, Gedränge, Menschen gerieten in Panik. Am Ende waren 21 tot und mehr als 650 verletzt. Die Toten stammten aus Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Italien, Australien, China. Vor Gericht musste sich dafür bisher niemand verantworten, zumindest nicht in einem großen Strafprozess, es gab lediglich einige kleine Zivilprozesse. Was an dem Tag genau geschah und wie es zu dem Unglück kommen konnte, ist noch immer nicht geklärt.

Quälende Fragen, offene Antworten: Für die Angehörigen und Überlebenden ist es mehr als schwer, damit zurechtzukommen. Das könnte sich nun endlich ändern. Das Oberlandesgericht Duisburg hat am Montag bekanntgegeben, dass der Strafprozess nun doch stattfinden soll.

Es ist eine Nachricht, mit der viele Beobachter nicht mehr gerechnet haben. Nach jahrelangen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg im Februar 2014 Anklage erhoben. Sechs Beschäftigte der Stadt Duisburg sollten sich vor dem Landgericht der Stadt verantworten, ebenso vier Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters "Lopavent", der dem McFit-Gründer Rainer Schaller gehört. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Im April 2016 teilte das Landgericht dann aber mit, es werde die Anklage nicht zulassen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich darin maßgeblich auf ein Gutachten des britischen Professors Keith Still gestützt, dem die Richter "gravierende inhaltliche und methodische Mängel" attestierten. Angesichts des vorliegenden Materials sei es "nicht hinreichend wahrscheinlich", dass die Angeklagten verurteilt werden könnten.

Die Rampe, die zum Festivalgelände führte, war verengt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Entscheidung nun revidiert. Die Staatsanwaltschaft Duisburg und 38 Nebenkläger hatten zuvor Beschwerde eingelegt. Eine Mutter, die bei dem Unglück in Duisburg ihr einziges Kind verlor, hatte eine Petition gestartet, in der sie einen Strafprozess forderte. Nach kurzer Zeit hatte sie 300 000 Unterstützer. Sie schreibt darin, es brauche eine "lückenlose Aufklärung der Umstände".

In der Begründung wischt das Oberlandesgericht Düsseldorf zahlreiche Einwände der Duisburger Richter beiseite. "Der Senat hält die Verurteilung der Angeklagten für hinreichend wahrscheinlich", sagte Präsidentin Anne-José Paulsen bei einer Pressekonferenz am Montag. Es dränge sich der Eindruck auf, dass die "den Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen ursächlich für die Todes- und Verletzungsfolgen waren". Mit anderen Worten: Das Oberlandesgericht hält es für plausibel, dass die betroffenen Mitarbeiter der Stadt Duisburg und von Lopavent Fehler gemacht haben. Fehler, deretwegen 21 Menschen gestorben sind.

Im Kern wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten zwei Punkte vor: Die Rampe, die zum Festivalgelände führte, war am Veranstaltungstag durch Zäune verengt. Sie sollte eigentlich 18,28 Meter breit sein. So blieben stellenweise weniger als elf Meter. Zweitens sei das Veranstaltungskonzept schöngerechnet gewesen. So viele Menschen hätten nie durch den Tunnel und über die schmale Rampe auf das Veranstaltungsgelände geschleust werden dürfen. Ein Stück weit rehabilitieren die Düsseldorfer Richter auch den angekratzten Ruf des Sachverständigen Still. Das Landgericht Duisburg hatte die Klage auch deswegen abgelehnt, weil sie ihn für befangen hielt. Sein Gutachten sei ihrer Ansicht nach sehr wohl verwertbar, sagte die Präsidentin des Oberlandesgerichts Paulsen. Still hatte sich in Vorträgen bereits früh darauf festgelegt, dass "Planungsfehler und Genehmigungsfehler" Ursache des Loveparade-Unglücks gewesen seien.

"Ich bin froh, dass es nun zum Prozess kommt"

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Strafverfahren nun wieder an das Landgericht Duisburg übergeben. Dort soll es eine andere Kammer als die übernehmen, die das Strafverfahren abgelehnt hatte.

Für viele Angehörige der Opfer der Loveparade-Katastrophe ist die Entscheidung eine gute Nachricht. "Ich bin froh, dass es nun zum Prozess kommt", sagte Rechtsanwalt Julius Reiter, der einige Opferfamilien vertritt. Manche hätten bereits die Hoffnung aufgegeben, dass die Verantwortlichen überhaupt noch zur Rechenschaft gezogen würden. Gleichzeitig forderte Reiter, der nordrhein-westfälische Landtag müsse einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Denn vom anstehenden Strafprozess allein sei nicht zu erwarten, dass komplett aufgeklärt werde, was am Tag der Katastrophe geschah. "Viele Angehörige fragen sich noch immer, wie es passieren konnte, dass ihre Kinder gestorben sind."

Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zeigte sich erleichtert. Für die Angehörigen, aber auch "für das Gerechtigkeitsempfinden allgemein" sei es eine wichtige Nachricht, "dass die Frage der Schuld nun doch von einem Gericht aufgearbeitet wird". Für den Prozess bleibt nun nicht mehr viel Zeit. Am 28. Juli 2010 ist das letzte Loveparade- Opfer gestorben. Nach zehn Jahren verjähren die juristischen Vorwürfe. Dauert das Strafverfahren länger als bis zum 27. Juli 2020, dann können die Angeklagten nicht mehr verurteilt werden. Ein Termin soll bald bekanntgegeben werden.

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