Neues Verfahren:Richterin lässt Berufung im Pistorius-Prozess zu

Jahresrückblick 2014 - Prozess gegen Oscar Pistorius

Oscar Pistorius (hier ein Archivbild) muss sich einem neuen Prozess stellen.

(Foto: dpa)
  • Der Prozess gegen Oscar Pistorius geht in die Berufung. Richterin Thokozile Masipa folgte einem Antrag der Staatsanwaltschaft.
  • Damit droht dem Sportler möglicherweise eine härtere Bestrafung als in der ersten Instanz im Oktober. Damals war er wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde.

Berufung im Fall Pistorius

Oscar Pistorius muss sich einem neuen Prozess stellen. Richterin Thokozile Masipa hat eine Berufung gegen das Urteil zugelassen, in dem der Sportler im Oktober wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war.

Die Staatsanwaltschaft will Pistorius erneut den Prozess machen und ihn wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp anklagen. Staatsanwalt Gerrie Nel hält die erstinstanzliche Strafe für "schockierend milde". Die Verteidiger des beinamputierten Sprinters lehnen eine Berufung dagegen strikt ab, da der Prozess ihrer Ansicht nach juristisch korrekt verhandelt wurde.

Es geht lediglich um Fehler bei der Gesetzesauslegung

Nach südafrikanischem Recht entscheidet die Richterin selbst, ob sie eine Berufung gegen ihr eigenes Urteil zulässt. Es geht dabei nicht darum, den Prozess völlig neu aufzurollen. Die Berufung darf sich nur auf Fehler bei der Gesetzesauslegung beziehen.

Für die Dauer des neuen Prozesses können die Anwälte von Pistorius jetzt eine Freilassung auf Kaution beantragen. Der 28-Jährige hatte im Februar 2013 seine Freundin mit vier Schüssen durch eine geschlossene Badezimmertür getötet. Der Paralympics-Star beteuert, er habe einen Einbrecher im Haus vermutet.

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