Erdmassen begruben 2009 in Nachterstedt drei Menschen - sie stürzten mitsamt ihren Häusern in einen See. Nun wurde bekannt: Offenbar gab es seit Jahren Hinweise auf eine "besondere Gefahrensituation".
Nach einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks MDR hat es möglicherweise schon Jahre vor dem verheerenden Unglück in Nachterstedt Hinweise auf einen Erdrutsch gegeben.
In Nachterstedt, Sachsen-Anhalt, kamen im Juli 2009 drei Menschen durch rutschende Erdmassen um. (© Foto: AP)
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Im Juli 2009 waren in der Siedlung am Concordia-See in Sachsen-Anhalt drei Menschen von rutschenden Erdmassen begraben worden und ums Leben gekommen. Sie stürzten mitsamt ihrer Häuser in den See.
Der Sender berief sich am Freitag auf einen Kabinettsbeschluss zu Nachterstedt aus dem Jahr 1994, in dem eine "besondere Gefahrensituation" beschrieben wird, weil sich Kippenbereiche des stillgelegten Tagebaus in Bewegung setzen könnten. Nach Angaben von MDR Info wurde dieser Beschluss auch vom Wirtschaftsministerium unterschrieben. Dessen untergeordnete Behörde, das Bergamt, müsste demnach von den unsicheren Kippenbereichen gewusst haben, hieß es.
Der stillgelegte Tagebau wurde später als Concordia-See geflutet. Nach Angaben des Radiosenders wurden trotz der Hinweise keine zusätzlichen Bodenproben in der Nähe der Siedlung Nachterstedt veranlasst.
Ein Gutachter des Bergamtes Sachsen-Anhalt sagte dem Sender, dass Bodenproben mehrere hundert Meter entfernt von der Unglücksstelle genommen worden waren. Anfang Februar hatten sich erneut Erdteile an der steilen Kante des Unglücksortes gelöst. Rund 40 Kubikmeter Erde waren nach Angaben der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LBMV) die Böschung hinuntergerutscht.
Geologen hatten mit weiteren Erdrutschen an der Abbruchstelle gerechnet. Nach der Katastrophe im Juli 2009 war das Gelände komplett evakuiert worden, weitere Häuser galten als einsturzgefährdet. 41 Menschen mussten ihre Häuser für immer räumen.
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(dpa/fvk/jobr)
Analyse des DFB-Kaders
"Der Sender berief sich am Freitag auf einen Kabinettsbeschluss zu Nachterstedt aus dem Jahr 1994, in dem eine "besondere Gefahrensituation" beschrieben wird"
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Seither hatte bestimmt der Gemeinderat oder der Bürgermeister gewechselt und die alten Akten auch.