Nach Zugunglück in Sachsen-Anhalt:Lokführer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Zehn Menschen starben bei einem Zugunglück bei Hordorf, nachdem ein Lokführer zwei Signale überfahren und damit eine Kollision mit einem anderen Zug provoziert hatte. Nun ist der Zuführer unter anderem der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden.

Zugunglück von Hordorf

Am 28. Januar kamen beim Zugunflück in der Nähe von Hordorf (Sachsen-Anhalt) zehn Menschen ums Leben.

(Foto: dpa)

Im Prozess um das tödliche Zugunglück von Hordorf in Sachsen-Anhalt hat das Landgericht Magdeburg den angeklagten Lokführer zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte habe am 29. Januar 2011 mit seinem Güterzug ein Vorsignal und ein Hauptsignal überfahren und dadurch auf einer eingleisigen Strecke einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Personenzug verursacht, hieß es bei der Urteilsverkündung. Bei dem Unglück kamen zehn Menschen ums Leben, 22 wurden verletzt.

Das Landgericht Magdeburg sprach den 41-jährigen Lokführer der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs schuldig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert. Einer der Nebenklagevertreter sprach sich für eine fünfjährige Haftstrafe aus.

Das Unglück war seit dem 8. Oktober vor Gericht aufgearbeitet worden. An sieben Verhandlungstagen wurden in sieben Wochen mehr als 30 Zeugen und Sachverständige befragt.

Dabei geriet auch die Deutsche Bahn in die Kritik. Obwohl Sicherheitsprobleme auf der Strecke seit vielen Jahren bekannt gewesen seien, sei die Trasse erst nach dem Unglück nachgerüstet worden, kritisierten die Prozessbeteiligten. Die Verteidigung sah sogar die Hauptschuld bei der Bahn. Hätte es ein automatisches Bremssystem auf der Strecke gegeben, wäre der Zusammenstoß durch eine Zwangsbremsung vermieden worden, hatte der Anwalt des Angeklagten gesagt.

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