Erstmals veröffentlichte das BKA Aufnahmen, die einen Kinderschänder beim Missbrauch zeigen - die medienwirksame Fahndung zahlte sich aus. Der Gesuchte stellte sich.
Er spricht "gut" wie "gutt" aus - und während er das mit freundlich klingender Stimme sagt, begeht er schwerste Verbrechen an kleinen Kindern. 42 Videofilme zeigen diesen Mann, wie er sich an verschiedenen fünf- bis siebenjährigen Jungen vergeht. Nun hat er sich im bayerischen Sonthofen gestellt.
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Das BKA hatte erstmals Videoaufnahmen und Sprachaufzeichnungen ins Internet gestellt, die einen Kinderschänder während seiner Tat zeigten. Das Material war so bearbeitet, dass die Kinder und der Missbrauch nicht erkennbar waren. Nur der Mann selbst sowie die Tatorte waren auf den Videos deutlich zu sehen.
Die Mehrheit der Bilder belegten schwerste sexuelle Misshandlungen, zum Teil auch grobe körperliche Gewalt. Am Donnerstag waren mehr als 25 Hinweise zur Identität des Mannes eingegangen, der Täter muss sich schließlich derart eingekreist gefühlt haben, dass er sich am Mittag der Polizei stellte.
Die Videos hatte der Unbekannte vermutlich selbst gefilmt. Offensichtlich von einer norwegischen Internetplattform aus hatte er sie dann ins Internet gestellt und in einem geschlossenen Netzwerk verbreitet. Ein Journalist war bei Recherchen auf 40 der Videos gestoßen und hatte diese der Staatsanwaltschaft Gießen zugespielt, zwei weitere Filme hatten Fahnder bei einer Durchsuchung vor einigen Monaten auf einem Computer sichergestellt.
Nachdem vorherige Identifizierungsversuche des Täters ohne Erfolg geblieben waren, hatte die Staatsanwaltschaft den Beschluss für die Öffentlichkeitsfahndung erlassen und eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt.
Die Bilder sind vermutlich schon 2006 aufgenommen worden. Das BKA geht jedoch davon aus, dass der Mann auch später noch derartige Verbrechen beging. Deshalb hatte das BKA die Bilder und Stimmproben bereits am Mittwoch auf seiner Internetseite veröffentlicht und auch am Abend in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" gezeigt. "Im Rahmen der Fahndung waren zahlreiche Hinweise auf seine Person eingegangen", hieß es am Donnerstagabend.
Der Gießener Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner hatte schon am Morgen mit einer schnellen Identifizierung gerechnet. Ein BKA-Sprecher sagte, der mutmaßliche Täter solle am Freitag dem Haftrichter vorgeführt werden. Mehr Details wurden zunächst nicht genannt, weil der Mann möglicherweise noch Komplizen habe, hieß es.
Die Videos hatten viele Einzelheiten über den Täter verraten: Eines der Kinder nannte den etwa 35 bis 45 Jahre alten Mann "Christoph", zwei der Jungen sprach dieser als "Pascal" und "Marcel" an. Auch die Räume, in denen er sich an den Kindern verging, zeigten auffällige Details.
Eine Tapete mit Dinosaurier-Dekor legte nahe, dass einer der Jungen in einem Kinderzimmer missbraucht wurde. In einem Wohnzimmer stand eine Clownsfigur vor einem Bücherregal. In einem anderen Zimmer hingen Hirschgeweihe an der Wand, daneben ein Regal mit einem Schiffsmodell und Sammlerpüppchen.
Bei den zwei bis neun Kindern, nach denen das BKA ebenso sucht, könnte es sich womöglich um Geschwister handeln. Auch Beziehungen zwischen dem Täter und den Kindern schließen die Ermittler nicht aus. Die Opfer müssten heute etwa acht bis zehn Jahre alt sein.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
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(SZ vom 07.08.2009/dmo)
Analyse des DFB-Kaders
Lebenslänglich. Begleitende Therapie nur bei Übernahme der Kosten durch den Verurteilten. Alles andere hätte doch nur eine negative Signalwirkung.
veranlagt und überheblich, daß sie sich quasi selbst an die Justiz ausliefern. Ich bin gespannt auf die vor Gericht festgestellte Wahrheit und das Strafmaß. Es soll hier ja oft wundersame Überaschungen und Ergebnisse geben, die sich nicht unbedingt mit dem Volksempfinden decken.
"Ist es nun schon verboten, die Rechtslage zu erläutern anstatt nur Lynchjustiz zu fordern?"
Das kommt auf die Meinung der Moderation an. Von dieser ist auch die Netiquette abhängig.
" Wenn ich mir anschaue was die Staatsanwaltschaft im Fall Tauß für einen Aufriss gemacht hat? Dann müßte dieser Jounalist doch gleich mit in die Sicherheitsverwahrung."
Vielleicht passiert das noch. Würde mich nicht wundern.
Es sollte auch nochmal klar herausgestellt werden, dass alles dies genauso auch passiert wäre, wenn es schon die Leynische Zensurstelle gegeben hätte!
Gut.
Allerdings:
Zitat:"Ein Journalist war bei Recherchen auf 40 der Videos gestoßen und hatte diese der Staatsanwaltschaft Gießen zugespielt,..."
Bezeichnend ist, das nicht die Polizei sondern ein Jounalist die 40 Video's gefunden hat. Hat sich der nicht nach der neuen Gesetzeslage strafbar gemacht? Wenn ich mir anschaue was die Staatsanwaltschaft im Fall Tauß für einen Aufriss gemacht hat? Dann müßte dieser Jounalist doch gleich mit in die Sicherheitsverwahrung.
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