Nach Verurteilung wegen Totschlags:Oscar Pistorius muss wieder ins Gefängnis

File photo of Olympic and Paralympic track star Pistorius sitting in the dock in the North Gauteng High Court in Pretoria

Das neue Strafmaß für Oscar Pretorius soll schnellstmöglich festgesetzt werden.

(Foto: REUTERS)

Über das Strafmaß gegen den früheren Paralympics-Athleten soll nach dem neuen Urteil schnell entschieden werden. Der 29-Jährige steht noch unter Hausarrest - muss aber bald wieder in Haft.

Pistorius soll schnellstmöglich vor Gericht erscheinen

Die nationale Strafverfolgungsbehörde Südafrikas hat Medienberichten zufolge Haftbefehl gegen Oscar Pistorius erlassen. Der Staatsanwalt will den ehemaligen Sprinter demnach erst kommende Woche festnehmen lassen, wenn er vor Gericht erwartet wird. Zurzeit steht der 29-Jährige unter Hausarrest. Sprecher Luvuyo Mfaku sagte laut Fox News, Pistorius müsse "extrem dringlich" vor Gericht erscheinen.

Am Donnerstag hatte das Berufungsgericht im südafrikanischen Bloemfontein das Urteil der ersten Instanz gekippt: Es verurteilte Pistorius wegen Totschlags an seiner Freundin Reeva Steenkamp. Im ersten Prozess war Pistorius im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, ein Jahr später wurde er in den Hausarrest entlassen.

Mindeststrafe 15 Jahre Haft

Das neue Strafmaß soll nun schnell festgesetzt werden. Pistorius muss dafür vor Gericht erscheinen. Auf Totschlag steht in Südafrika eine Mindesthaftstrafe von 15 Jahren. Dem urteilenden Richter wird aber ein Ermessensspielraum eingeräumt. So kann er wegen besonderer mildernder Umstände auch eine niedrigere Strafe verhängen. Auch eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung ist möglich.

Pistorius hatte in der Nacht zum Valentinstag 2013 in seinem Haus mehrere Schüsse durch eine verschlossene Toilettentür abgegeben, hinter der sich seine Freundin Reeva Steenkamp befand. Er selbst sagte, er habe dahinter einen Einbrecher vermutet. Die Tötung seiner Lebensgefährtin sei ein tragisches Versehen gewesen, beteuerte er. Die Staatsanwaltschaft vermutete hingegen Vorsatz.

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