Nach Urteil:Staatsanwaltschaft und Verteidigung legen Revision im Fall Chantal ein

  • Das Urteil im Fall Chantal wird vorerst nicht rechtskräftig, da sowohl Staatsanwaltschaft, als auch Verteidigung Revision einlegen wollen.
  • Das Landgericht Hamburg hatte beide Pflegeeltern zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Urteil im Fall Chantal wird vorerst nicht rechtskräftig

Die elfjährige Chantal starb an einer Methadon-Vergiftung. Sie hielt die Heroin-Ersatzdroge für ein Medikament gegen Magenschmerzen. Drei Jahre nach ihrem Tod hat das Hamburger Landgericht den Pflegevater vergangene Woche wegen fahrlässiger Tötung und Vernachlässigung der Fürsorgepflicht schuldig gesprochen. Wie die Pflegemutter wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch das Urteil wird vorerst nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft legt Revision ein, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde. Auch die Verteidigung will das Urteil anfechten und weiterhin auf einen möglichen Freispruch hinarbeiten. "Die wichtigste Zeugin wurde nicht gehört", sagte der Anwalt des 54 Jahre alten Pflegevaters, Udo Jacob. Dabei handle es sich um die Enkelin der Pflegeeltern, die bisher jede Aussage verweigert habe. Bei dieser Entscheidung habe sie aber keinen Rechtsbeistand gehabt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine höhere Strafe. Zunächst hatte das Hamburger Abendblatt darüber berichtet.

Was das Gericht entschieden hat

Chantal war Anfang 2012 nach der Einnahme einer Methadon-Tablette gestorben. Nach Darstellung des Gerichts hatten die drogensüchtigen Pflegeeltern die Heroin-Ersatzdroge Methadon nicht sicher in der Wohnung verwahrt. Es verurteilte den Pflegevater am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung, die vier Jahre jüngere Pflegemutter zu acht Monaten auf Bewährung.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater zweieinhalb Jahre Haft und für die Mutter eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

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