Der TV-Moderator Günther Jauch muss dem früheren Box-Weltmeister René Weller kein Schmerzensgeld zahlen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies am Montag die Berufung Wellers gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam zurück.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Äußerung Jauchs in der Quizsendung "Wer wird Millionär", in der er über Weller sagte: "Der sitzt ja dauernd im Knast." Auch das Oberlandesgericht wertete dies als zulässige Meinungsäußerung. Weller hatte von Jauch 31.300 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie einen Widerruf verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.