Nach Mord an Küsterin:Ehemann zu lebenslanger Haft verurteilt

Er erschoss die Küsterin in der Sakristei und verstaute ihre Leiche im Keller der Kirche. Das Braunschweiger Landgericht hat den Ehemann des Opfers nun zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch für gefährliche Körperverletzung wird der 54-Jährige belangt.

Die Leiche der Küsterin war in der Sakristei einer Kirche im Ferienort Braunlage entdeckt worden. Nun verurteilte das Braunschweiger Landgericht den 54-jährigen Ehemann der Toten zu lebenslanger Haft wegen Mordes.

"Er hat die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau ausgenutzt", sagte der Vorsitzende Richter Ralf-Michael Polomski in der fast zweistündigen Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte sich vor Gericht nicht zur Tat geäußert. Nach dreimonatiger Verhandlung gab es für die Kammer dennoch keinen Zweifel, dass der Frührentner seine 48 Jahre alte Frau durch einen Schuss aus nächster Nähe in den Hinterkopf getötet hat.

Angeklagter beschuldigt eigenen Sohn

Am Tag der Tat hatte er erfahren, dass seine von ihm getrennt lebende Frau nach fast 27 Jahren Ehe die Scheidung eingereicht hatte. Der Mann hatte nach Überzeugung der Kammer das Gewehr kurz vor der Tat in der Toilette der katholischen Kirche versteckt. Direkt nach einem Gottesdienst habe er dann seine Frau in der Sakistei erschossen. Zwei der zehn Kinder des Paares hatten von draußen den Schuss gehört.

Der Angeklagte hatte einem Gutachter erzählt, sein 20-jähriger Sohn habe geschossen. Das Gericht glaubte jedoch der zwölfjährigen Tochter, die ausgesagt hatte, mit ihrem Bruder während der Tat vor der Kirche gestanden zu haben. Ein anderes Mal ließ der Angeklagte über seinen Anwalt anklingen, er habe die Waffe seiner Frau nur zeigen wollen, dabei habe sich der Schuss versehentlich gelöst. Alle Aussagen hielt das Gericht für unglaubwürdig.

"Er hat seine Tochter als Werkzeug benutzt"

Der Mann wurde auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Denn der 54-Jährige hatte der zwölfjährigen Tochter ein weißes Pulver - angeblich Zucker - gegeben, das das Mädchen auf Anweisung des Vaters heimlich in den Tee der Mutter gab. "Er hat seine Tochter als Werkzeug benutzt", sagte Polomski.

Die Kammer geht davon aus, dass er die Frau mit den Medikamenten nicht töten, sondern nur schwächen wollte. Möglicherweise habe er sich so eine Rückkehr in die Familie erhofft. Die ältesten fünf der zehn Kinder waren als Nebenkläger zugelassen. "Wir Kinder haben uns nichts anderes gewünscht, als zu erfahren, was wirklich passiert ist", sagte ein Sohn nach der Urteilsverkündung.

Für die besondere Schwere der Schuld, wie sie die Oberstaatsanwältin beantragt hatte, sah das Gericht keine rechtlichen Gründe gegeben. Ansonsten hätte der Mann auch nach 15 Jahren bei guter Führung keine Chance auf einen frühzeitige Entlassung gehabt.

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