Nach Hunde-Attacke:Ermittlungen gegen Uroma

Nach der tödlichen Attacke eines Rottweilers auf einen Dreijährigen in Sachsen-Anhalt ermittelt die Polizei gegen die Urgroßmutter. Bislang ist nicht klar, warum der Rüde den Jungen totbiss.

Nach der tödlichen Attacke eines Rottweilers auf einen dreijährigen Jungen im Dorf Zörnigall (Sachsen-Anhalt) hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. Geprüft wird ein entsprechender Anfangsverdacht gegen die 76-jährige Urgroßmutter des Opfers, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau auf AFP-Anfrage mitteilte.

Nach Hunde-Attacke: Trotz scharfer Zähne gelten Rottweiler nicht grundsätzlich als gefährlich. Beißschutz wie dieser soll dennoch tödlichen Angriffe wie den in Sachsen-Anhalt vorbeugen.

Trotz scharfer Zähne gelten Rottweiler nicht grundsätzlich als gefährlich. Beißschutz wie dieser soll dennoch tödlichen Angriffe wie den in Sachsen-Anhalt vorbeugen.

(Foto: AP)

Die Leiche des von dem Hund getöteten Kindes soll nun obduziert werden. Der Dreijährige hatte sich zu Besuch bei seiner Urgroßmutter aufgehalten, als er von dem Hund angefallen wurde. Daraufhin alarmierte Polizeibeamte mussten den Rottweiler am Grundstückstor erschießen, um den Rettungskräften den Weg zu dem leblos auf dem Grundstück liegenden Jungen frei zu machen. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen.

Entgegen ersten Angaben sind die Hunde laut dpa bei der Frau nicht in Pflege gewesen, sie sei vielmehr die Halterin der Tiere. Eine Boxerhündin, die von der Frau noch gebändigt werden konnte, wurde einem Tierheim übergeben. "Veterinäre und Ordnungsamt haben bescheinigt, dass die Tiere in einem guten Zustand waren und artgerecht gehalten wurden", sagte der Sprecher des Landratsamtes Wittenberg, Ronald Gauert.

Ähnliche Fälle mit Rottweilern haben sich in der Vergangenheit gehäuft. Tiere dieser Rasse gelten jedoch nicht grundsätzlich als Kampfhunde oder gefährliche Hunde. Die Kriterien für die Gefährlichkeit regelt in Sachsen-Anhalt seit März 2009 ein Gesetz. Demnach gilt ein Hund als gefährlich, wenn er sich - wie in diesem Fall - als bissig erwiesen oder in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen hat. Außerdem ist eine besondere Kampfbereitschaft des Tieres ein Kriterium. Für die Haltung solcher Hunde gelten verschärfte Bestimmungen.

Der tote Rottweiler soll nun untersucht werden, um festzustellen, ob er Tollwut oder eine andere Krankheit hatte, die der Grund für sein aggressives Verhalten gewesen sein könnten. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) will nach der Rottweiler-Attacke die aktuelle Gesetzeslage überprüfen lassen. Zwar sei das tragische Ereignis in Zörnigall ein "zutiefst bedauerlicher und erschreckender Einzelfall", sagte Hövelmann dem Sender MDR Info. Dennoch müsse die Politik diskutieren, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten.

Konkret warf Hövelmann die Frage auf, ob die bisher vier in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuften Hunderassen ausreichend seien oder ob auch Rottweiler mit in die Liste aufgenommen werden müssten. "Ich kann mir das vorstellen", sagte der Innenminister. Denkbar sei allerdings auch eine andere Lösung. "Aber der Diskussion muss sich die Politik stellen."

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