Pommerenke kommt aus ärmlichen Verhältnissen. In seiner Jugend schlug er sich zunächst bei Schaustellern durch, als Verkäufer in Bahnhofskiosken und als Schlafwagenkellner in Fernzügen. In Hornberg im Schwarzwald arbeitete er als Tellerwäscher und kickte auf dem Bolzplatz mit den Schäuble-Brüdern Wolfgang und Thomas. Ersterer sollte später Bundesinnenminister werden.

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Bundesverfassungsgericht befasste sich mit Fall Pommerenke

Seit dem 19. Juni 1959 war er ununterbrochen eingesperrt. In den vergangenen Jahren kämpfte der zuckerkranke Häftling um eine Rückkehr in die Freiheit. Denn die meisten zu lebenslänglich Verurteilten haben nach 15 Jahren das erste Mal die Möglichkeit, um vorzeitige Entlassung zu bitten.

1995 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall. Pommerenke litt damals an Nierenkrebs, die Ärzte gaben ihm maximal fünf Jahre. Das Gericht urteilte, es sei mit der Würde des Menschen unvereinbar, die Chance auf Freiheit auf einen "von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest zu reduzieren".

Bei dem Prozess 1960 hatte der Oberstaatsanwalt eine regelrechte Höllenstrafe beschworen: Hinter Pommerenke "werden sich neun Tore schließen, durch die er nie mehr herauskommen soll", sagt er voraus. Es sollte sich bewahrheiten.

Zwar galt seine Strafe seit 2001 als verbüßt, Sachverständige hielten aber noch 2004 eine Entlassung nicht für angezeigt. Es fand sich schlicht kein Gutachter, der bestätigen wollte, dass von Pommerenke keine Gefahr mehr ausgeht. Eine richtige Therapie hat Pommerenke über Jahrzehnte nicht bekommen. Er wurde einfach weggeschlossen.

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(sueddeutsche.de/dpa/hai/bre)