Nach Gruppenvergewaltigung in Indien:Verteidigung zögert Prozessauftakt hinaus

Ärztliche Entscheidungen werden hinterfragt, dazu kommt die Forderung, die Anklageschrift in die indische Landessprache Hindi zu übersetzen. Die Anwälte der mutmaßlichen Vergewaltiger einer indischen Studentin haben durch diverse Anträge eine Aufschiebung des Prozesses erreicht.

Eigentlich sollte der Fall aufgrund des immensen Drucks der Öffentlichkeit schnellstmöglich an ein Schnellgericht übergeben werden. Die Strategie der Verteidigung ist aber offensichtlich auf Verzögerung ausgelegt. Die Anwälte der mutmaßlichen Vergewaltiger einer 23-jährigen Inderin haben mehrere Anträge eingereicht und den Prozessbeginn somit aufgeschoben.

Der Anwalt V. K. Anand sagte nach der Anhörung, er strebe eine Untersuchung über die ärztliche Entscheidung an, die lebensgefährlich verletzte Frau in ein Krankenhaus nach Singapur auszufliegen. Zwei weitere Verteidiger beklagten eine unvollständige Anklageschrift.

Die Studentin, die am 16. Dezember in Neu Delhi in einem fahrenden Bus von mehreren Männern vergewaltigt und mit einer Eisenstange gefoltert worden war, starb drei Tage nach ihrer Ankunft in der Spezialklinik in Singapur. Die nächste Anhörung im Vorverfahren gegen die fünf volljährigen Beschuldigten soll am Donnerstag stattfinden, bei einem möglichen Prozess droht ihnen die Todesstrafe. Bei dem sechsten Tatverdächtigen steht noch immer nicht fest, ob er mindestens 18 Jahre ist. Ist er jünger, müsste sein Fall in einem separaten Verfahren vor einem Jugendgericht verhandelt werden.

Anwalt A. P. Singh, der nach eigenen Angaben mehrere Beschuldigte vertritt, beklagte unvollständige Unterlagen. Er verlangte, die Polizei müsse alle relevanten Dokumente zur Verfügung stellen. Auch stellte er den Antrag, die Angeklagten von ihren Handschellen zu befreien, da bei ihnen keine Selbstmordgefahr bestehe.

Anklageschrift soll übersetzt werden

Verteidiger Manohar Lal Sharma erklärte, die Justiz solle die Anklageschrift in die Landessprache Hindi übersetzen. Die Polizei habe ihnen die Papiere nur in Englisch übergeben, das ihre Klienten nicht verstünden. Außerdem erhob Sharma erneut den Vorwurf, sein Mandant sei auf Geheiß der Polizei von anderen Gefängnisinsassen misshandelt worden. Die Richterin habe deswegen angeordnet, die Gefängnisaufsicht solle die Sicherheit der Angeklagten sicherstellen und täglich überprüfen.

Eine offizielle Bestätigung gab es für die richterliche Anordnung noch nicht. Das Gericht tagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit und weder die Richterin noch ein Sprecher war nach der Anhörung zu einer Stellungnahme bereit.

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