Das sechsjährige Mädchen war vor drei Tagen auf dem Schulweg entführt worden. Ein 37-jähriger Mann hat gestanden, Ayla getötet zu haben. Er ist bereits wegen Sexualverbrechen vorbestraft.

Rund 500 Beamte hatten in der Nacht zum Mittwoch und am Vormittag zunächst ohne Erfolg Waldgebiete, Grundstücke und Industriebrachen nach der Leiche der sechsjährigen Ayla abgesucht. Dabei wurden auch zwei Hubschrauber mit Wärmebildkameras eingesetzt.

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Der Tatverdächtige war am Mittwoch festgenommen worden. Am späten Abend hatte er nach Polizeiangaben gestanden, die sechsjährige Ayla getötet zu haben.

Nach seinem Geständnis hatte der 37-Jährige die Ermittler zu einem Waldgebiet in der Nähe der Stadt geführt. Kurz nach ein Uhr wurde dort die in dem kurz die Leiche des Kindes gefunden. "Die Obduktion ist noch nicht abgeschlossen, wir gehen aber davon aus, dass es sich bei der Toten um das Mädchen handelt", sagte eine Sprecherin der Polizei.

Nähere Angaben zu den Umständen ihres Todes wurden zunächst nicht gemacht. Gegen den mutmaßlichen Täter wurde Haftbefehl erlassen. Er wurde ins Gefängnis Zwickau gebracht.

Im Kofferraum verschleppt

Ayla war am Dienstag gegen 7.45 Uhr auf dem Weg zur Schule von dem Täter gepackt und gewaltsam in den Kofferraum seines Autos gesteckt worden.

Nur knapp zwölf Stunden nach der Entführung war der mutmaßliche Täter dann am Dienstagabend in seinem Haus in Reinsdorf bei Zwickau als Verdächtiger festgenommen worden. Nachdem er zunächst jede Aussage verweigert hatte, gestand er die Tat während der Vernehmung durch den Haftrichter am späten Mittwochabend.

Der 37-Jährige ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen Sexualdelikten vorbestraft. Laut Polizei hat der getrennt von seiner Frau lebende Mann selbst zwei Kinder, die sich bislang "weitestgehend" bei ihm aufhielten. Die Taten, für die er zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, liegen rund sieben Jahre zurück.

Nähere Einzelheiten zu den Todesumständen des Mädchens und zum Tathergang will die Polizei am Mittag auf einer Pressekonferenz in Zwickau bekannt geben.

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(AFP/dpa)