Nach Flughafen-Evakuierung:Gewerbsmäßiger Gepäckdieb muss in Haft

Ein grellbunter Trolley löst ein Chaos am Düsseldorfer Flughafen aus. Tausende Passagiere kommen nicht weiter. Schuld ist ein gewerbsmäßiger Gepäckdieb - der schon in Großbritannien gut bekannt war.

Nach der Evakuierung des Düsseldorfer Flughafens wegen eines verdächtigen Koffers muss der Gepäckdieb nun ins Gefängnis. Vor dem Amtsgericht in Düsseldorf wurde der 32 Jahre alte Mann wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. In das Urteil floss das Vorstrafenregister des Mannes ein - mit dutzenden einschlägigen Taten in Großbritannien.

Das Gericht ging davon aus, dass der Familienvater seinen Lebensunterhalt mit Kofferdiebstählen bestreitet. In England ist der Mann, der weder lesen noch schreiben kann und 19 Aliasnamen hatte, mehrfach wegen Diebstahls zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Dem Düsseldorfer Amtsgericht wurden 36 Straftaten von den britischen Gerichten übermittelt.

Der 32-Jährige hatte Ende September die Räumung des Düsseldorfer Airports und einen stundenlangen Stopp des Flugverkehrs ausgelöst, als er einen gestohlenen Koffer in der Abflughalle stehenließ. Zunächst wurde Sprengstoff darin vermutet, dann Drogen. Das Gepäckstück enthielt aber nur Mehl und Zimt, die wie Drogen verpackt waren.

Der Mann hatte, wie auf den Videos des Flughafens zu sehen war, den bunten Ziehkoffer mit den London-Motiven noch durchwühlt und dann in der Abflughalle platziert, vermutlich um die auf Drogen hinweisende Beute schnell loszuwerden. Polizeibeamte sagten vor Gericht aus, dass unter anderem eine elektronische Einrichtung in dem auffälligen Trolley ausgemacht worden sei, die auch auf eine Bombe hindeutete. Es entpuppte sich aber als Handy-Ladekabel.

Wegen des Bombenalarms war am 24. September am drittgrößten deutschen Flughafen Chaos ausgebrochen. Der komplette Flugbetrieb wurde über Stunden eingestellt. 140 Flüge fielen aus, etwa 10.000 Passagiere waren betroffen. Der Flughafen beklagt einen Millionenschaden. Der Richter erwähnte auch, dass auf den Angeklagten, der den drei Stunden dauernden Prozess zusammengesunken in seinem Stuhl verfolgte, erhebliche Schadenersatzforderungen zukommen können. Der Flughafen prüft derzeit die rechtlichen Möglichkeiten.

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