Nachdem sie auf strafrechtlichem Weg keinen Erfolg hatten, haben die Angehörigen der 155 Opfer der Gletscherbahn-Katastrophe von Kaprun nun rund 100 Zivilklagen gegen den Betreiber der Bahn eingereicht. Sie fordern unter anderem Renten, Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mehr als 9,5 Millionen Euro.
Anwälte der Hinterbliebenen erwägen einen "Musterprozess" gegen die Gesellschaft, da es bei den meisten Zivilklagen "bestimmte gleiche Konstellationen" gebe, sagte der Präsident des Landesgerichts in Salzburg, Walter Gräfinger. Das Gericht hatte am Donnerstag in erster Instanz 16 Männer freigesprochen, die im Zusammenhang mit dem verheerenden Unglück angeklagt waren.
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In den USA laufen im Zusammenhang mit dem Kaprun-Unglück bereits Sammelklagen von 120 Angehörigen gegen drei US-Firmen und vier deutsche Firmen, bei denen es pro Person um Schadenersatzforderungen in Höhe von bis zu 11,75 Millionen Euro geht.
Unterdessen äußerte Opfer-Anwalt Witti Verständnis für das Kaprun-Urteil: "Wir müssen uns damit abfinden, dass niemand strafrechtlich dafür verantwortlich ist," sagte der Rechtsanwalt im Norddeutschen Rundfunk.
Wenn man genauer die höchst kompliziert verlaufene Katastrophe betrachte, sei es tatsächlich so, "dass keinem die notwendige Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden konnte, so dass es strafbar wird", sagte Witti.
Er sei dennoch sehr optimistisch, in dem bereits seit längerem in den USA laufenden Zivilprozess einen Schadenersatz für die Opfer erstreiten zu können.
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(dpa/AP)
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