Ein als gefährlich geltender Kinderschänder ist nach Verbüßen seiner Haftzeit auf freiem Fuß. Gestern hatte das BGH eine anschließende Sicherheitsverwahrung abgelehnt.

Ein als gefährlich geltender Kinderschänder in Sachsen ist nach der Ablehnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung durch den Bundesgerichtshof nach dem Ende seiner Haftzeit auf freiem Fuß.

dpa

Rückfallgefährdete Kinderschänder können in Deutschland auf freiem Fuß leben. (© Foto: dpa)

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Der 49-Jährige stehe nun per Gesetz unter "Führungsaufsicht", sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Dresden.

Dahinter verbirgt sich ein engmaschiges Netz aus Meldeauflagen und Kontaktverboten. "Sollte er gegen die ihm erteilten Weisungen verstoßen, kann das zu einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren führen."

Der Baufacharbeiter war 1999 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tschechien verurteilt worden und hatte eine achtjährige Gefängnisstrafe verbüßt.

Das Landgericht Dresden hatte die nachträgliche Sicherungsverwahrung zweimal angeordnet. Die erste Entscheidung hob der Bundesgerichtshof auf und verwies die Sache zurück. Beim zweiten Mal entschied er endgültig gegen die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Das Überwachungs- und Informationssystem für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter ISIS, das derzeit in Sachsen aufgebaut werde, greife in diesem Fall noch nicht, erläuterte die Sprecherin. "Sollte der Aufbau abgeschlossen sein, wird der Mann aber aufgenommen." Zu den gesetzlich möglichen Weisungen gegen den Mann könnten auch Auflagen für eine Therapie gehören.

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(dpa/mmk)