Ein als gefährlich geltender Kinderschänder ist nach Verbüßen seiner Haftzeit auf freiem Fuß. Gestern hatte das BGH eine anschließende Sicherheitsverwahrung abgelehnt.
Ein als gefährlich geltender Kinderschänder in Sachsen ist nach der Ablehnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung durch den Bundesgerichtshof nach dem Ende seiner Haftzeit auf freiem Fuß.
Rückfallgefährdete Kinderschänder können in Deutschland auf freiem Fuß leben. (© Foto: dpa)
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Der 49-Jährige stehe nun per Gesetz unter "Führungsaufsicht", sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Dresden.
Dahinter verbirgt sich ein engmaschiges Netz aus Meldeauflagen und Kontaktverboten. "Sollte er gegen die ihm erteilten Weisungen verstoßen, kann das zu einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren führen."
Der Baufacharbeiter war 1999 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tschechien verurteilt worden und hatte eine achtjährige Gefängnisstrafe verbüßt.
Das Landgericht Dresden hatte die nachträgliche Sicherungsverwahrung zweimal angeordnet. Die erste Entscheidung hob der Bundesgerichtshof auf und verwies die Sache zurück. Beim zweiten Mal entschied er endgültig gegen die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Das Überwachungs- und Informationssystem für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter ISIS, das derzeit in Sachsen aufgebaut werde, greife in diesem Fall noch nicht, erläuterte die Sprecherin. "Sollte der Aufbau abgeschlossen sein, wird der Mann aber aufgenommen." Zu den gesetzlich möglichen Weisungen gegen den Mann könnten auch Auflagen für eine Therapie gehören.
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(dpa/mmk)
Ich weiß ja das es gerade im Medium Internet beliebt ist zu allem Möglichen und Unmöglichen ein Bild zu haben. Aber warum dieses? Warum zusammen mit dieser Bildunterschrift?
Stellt diese Frau einen "Rückfallgefährdeten Kinderschänder" dar, auf dem Weg sein nächstes Opfer zu mißbrauchen? Oder will eine der Damen (eine "rückfallgefährdete Kinderschänderin"?) die Mutter(?) und Kind entgegenkommen, der Armen Frau das Kind entreißen? Oder hat da einfach jemand in der Bildersuche "Kind" eingegeben und das erstbeste Bild genommen?
Was genau ist an diesem Artikel nicht wahr ? Haben Sie Hintergrundwissen ? Wenn ja, bitte ich um Aufklärung :-)
Hallo Engel aus Stuttgart. Generell sollte man nicht alles Glauben was geschrieben wird. Insbesondere in der gedruckten Presse...
"Und seine Kinder muss man immer schützen, ohne hysterisch zu werden."
Das sind meine Wort, und mit nicht hysterisch meine ich, dass man Kinder durchaus zur Selbständigkeit erziehen muss, und sie nicht 24 Stunden überwacht.
Sie sprachen die Gefahren im Internet an, da liegt für mich die Verantwortung bei den Eltern. Ich muss meine Kinder auf die Gefahren im Internet hinweisen und ihnen verdeutlichen dass sie eben nicht alles glauben dürfen was geschrieben wird, und keine persönlichen Angaben über sich herausgeben. Bei uns steht der Computer im Wohnzimmer, wenn die Kinder meines Lebensgefährten da sind, sind sie nicht im Internet unterwegs ohne dass wir sehen wo sie gerade surfen (mit dem Filter ohnehin voreingestellt).
Verfahrens-und Rechtsfehler sind immer bedauerlich und machen auch mich nicht gerade fröhlich, aber so funktioniert der Rechtsstaat. Formfehler haben immer einen schalen Geschmack.
Mir wäre es auch lieber wenn die Sicherheitsverwahrung angeordnet wäre.
Von öffentlicher Brandmarkung des Täters halte ich trotdem nichts wie es in den Staaten praktiziert wird.
@StuttgarterEngel
Sie schrieben, dass Eltern ihre Kinder immer und überall schützen müssen. Das hört sich für mich als Vorwurf gegen die Eltern an. Eltern können die Kinder nicht immer und überall schützen. Ein gewisses Maß an Selbständigkeit müssen die Kinder lernen, z.B. auf dem Schulweg. Leider haben Test gezeigt, dass selbst Kinder, die kurz vor dem Test nochmal auf mögliche Gefahren hingewiesen wurden, nicht 100%ig sicher sind. Ich bin der Meinung, dass die Gesellschaft vor solchen Tätern geschützt werden muss.
Leider ist in Deutschland nach wie vor der Täterschutz größer als der Opferschutz. Und einen gefährlichen Täter rumlaufen zu lassen,weil Behörden Fehler begannen haben, die aber nichts an der Tat oder der Gefährichkeit des Täters ändern, finde ich bedenklich. Hätten die Behörden nicht geschlampt, wäre der Täter jetzt in der Sicherungsverwahrung.
Paging