Der Killer ist gefasst, doch jetzt geht das Gezerre los: Wo wird Giovanni Strangio der Prozess gemacht? Sowohl Deutschland als auch Italien haben Auslieferungsersuche eingereicht.
Wo dem in den Niederlanden gefassten Hauptverdächtigen der Duisburger Mafia-Morde, Giovanni Strangio, der Prozess gemacht werden soll, ist noch unklar. Sowohl italienische als auch deutsche Staatsanwälte haben in den vergangenen Tagen in Amsterdam Auslieferungsersuchen eingereicht. Das dortige Landgericht wird in den nächsten Wochen darüber befinden, in welches Land Strangio ausgeliefert wird. Der mit Europäischem Haftbefehl gesuchte Strangio war in der Nacht zum Freitag in Amsterdam festgenommen worden. In seiner Wohnung soll Bargeld in Höhe von knapp 600.000 Euro sowie Privatkorrespondenz sichergestellt worden sein.
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Ein Fahnder zeigt auf einer Pressekonferenz ein Überwachungsfoto: Es zeigt den Hauptverdächtigen der Duisborger Mafia-Morde, Giovanni Strangio. (© Foto: AP)
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Strangio gilt als angeblicher Drahtzieher der Bluttat, bei der im August 2007 sechs Mitglieder eines rivalisierenden Clans vor der Duisburger Pizzeria "Da Bruno" erschossen wurden. Ein Schwager, der angeblich Komplize in Duisburg gewesen sein soll, wurde auch verhaftet.
Nach der Festnahme der beiden Italiener durch niederländische Spezialkräfte hatten italienische und deutsche Strafverfolger von einem gemeinsamen "Fahndungserfolg" gesprochen. Ermittler aus beiden Ländern hatten zusammen mit den Niederländern vor dem Zugriff eine Art Sonderkommission gebildet.
"Wer zuerst kommt ..."
Italienische Ermittler sollen bei der Spurensicherung in Amsterdam zugegen gewesen sein, um Hinweise auf Kontaktleute der kalabrischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta zu finden. Getrennt wurden dann die jeweiligen Auslieferungsersuche formuliert. Vor der Festnahme Strangios, der ebenso wie sein Schwager nach Italien überstellt werden möchte, hatte es so ausgesehen, als werde ihm auf jeden Fall in seiner kalabrischen Heimat der Prozess gemacht werden.
Italienische Staatsanwälte hatten bereits in Rohform eine Anklage gefertigt und wollten Strangio in Abwesenheit den Prozess machen. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", sagte damals ein italienischer Ermittler. Ein solches Hauptverfahren wäre in Deutschland nur schwer möglich.
Dass sich Staatsanwaltschaften europäischer Länder über Zuständigkeiten bei Gerichtsverfahren streiten, kommt gelegentlich bei Betrugsverfahren mit Geschädigten in mehreren Ländern vor, aber passiert im juristischen Alltag eher selten. Fachleute reden dann von einem "positiven Kompetenzkonflikt". Häufiger ist der "negative Kompetenzkonflikt", wenn keine Strafverfolgungsbehörde an einer Überstellung eines Beschuldigten wirklich interessiert ist.
Die niederländischen Richter, die demnächst verfügen, welches Land zum Zuge kommen wird, werden bei ihrer Entscheidung unter anderem berücksichtigen, welches Verfahren zügiger abgewickelt werden kann und welche Bedeutung die Tat für das jeweilige Land hatte.
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(SZ vom 17.03.2009/hai)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
Da läßt man die Großen prinzipiell laufen, der Staatsanwlt ist ja vom Ministerium abhängig, die sind vermutlich von der Mafia infiltriert.....
Weiter so!