Mordprozess:Öffentlichkeit ausgeschlossen

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Beim Prozess um den Tod des Mädchens Mia aus Kandel bleibt die Öffentlichkeit außen vor.

Beim Mordprozess um den Tod der 15-jährigen Mia aus Kandel ist die Öffentlichkeit definitiv ausgeschlossen. Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Ergänzungsgutachten habe Zweifel am Alter des mutmaßlichen Täters nicht ausräumen können, sagte ein Sprecher des Landgerichts Landau am Dienstag. Der Justizsprecher verwies auf den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten": "So lange diese Zweifel bestehen, kann man nicht annehmen, dass er älter ist."

Der mutmaßliche Täter - ein Flüchtling aus Afghanistan - gilt deshalb als Jugendlicher, auf den Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Somit bleibt die Öffentlichkeit in dem Prozess außen vor. Über das neue Gutachten hatte zuvor die "Rheinpfalz" berichtet. Die 15-jährige Mia war Ende Dezember in einem Drogeriemarkt in Kandel erstochen worden.

Als mutmaßlicher Täter gilt ihr Ex-Freund. Der Mordverdächtige hatte sein Alter mit 15 Jahren angegeben - er war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling betreut worden. Nach der Tat wurden Zweifel laut, ob er tatsächlich erst so jung ist. Die Staatsanwaltschaft gab deshalb ein Gutachten in Auftrag. Als Ergebnis kam heraus, dass er zur Tatzeit mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20. Auch damit würde er im strafrechtlichen Sinn nicht automatisch als Erwachsener gelten. Das Landgericht ging in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Bei Angeklagten zwischen 14 und 17 Jahren gilt immer Jugendstrafrecht. Um Klarheit zu bekommen, hatte die als Jugendkammer fungierende 2. Strafkammer aber das Zusatzgutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis nun bekannt ist. Der Prozess beginnt am 18. Juni in Landau.

© SZ vom 06.06.2018 / spa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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