Zu Beginn des Prozesses um den Mord an der achtjährigen Michelle legt der Angeklagte ein Geständnis ab. Sein Anwalt beschreibt ihn als "zurückgebliebenen Teenager", der oft gehänselt wurde.
Der Gerichtsmediziner spricht in lakonischem Tonfall. Er berichtet von bläulichen Verfärbungen im Gesicht des Kindes, von "Blutstauungen" und davon, wie der Brustkorb des Mädchens "mit starker Gewalt zusammengedrückt" worden sei.
Bild vergrößern
Im graublau gestreiften Hemd sitzt der 19-Jährige auf der Anklagebank. Sein Anwalt beschreibt ihn als "zurückgebliebenen Teenager". (© Foto: dpa)
Anzeige
Erschütternder noch als seine Worte sind die Bilder, die der Leipziger Pathologe Carsten Hädrich in dem holzgetäfelten Schwurgerichtssaal an die eigens aufgestellte Leinwand wirft: Es sind Fotos von Michelle, jenem achtjährigen Mädchen, das fast auf den Tag genau vor einem Jahr tot in einem Entenweiher am Stadtrand der Messestadt gefunden worden war. Eine kleine Gestalt ist da zu sehen, um den entblößten Oberkörper wickeln sich Reste eines gelben T-Shirts, die Jeans ist halb heruntergezogen.
Es ist der erste Tag im sogenannten Michelle-Prozess vor dem Landgericht Leipzig. Daniel V., der Angeklagte, sitzt beinahe regungslos auf seinem Stuhl: Graublaue Augen, Brille und ein graublau gestreiftes Hemd - der heute 19-jährige ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung des Kindes angeklagt, wegen schwerer Körperverletzung und Mord. Seine Arme sind aneinandergekettet, als er in den Saal geführt wird.
Die Tat hat Daniel V. bereits gestanden, doch die Fotos, die nun gezeigt werden und die das Martyrium von Michelle offenbaren, sind ihm sichtlich unangenehm: Er schaut betreten zur Seite und hält die Hand vors Gesicht. Als "zurückgebliebenen Teenager" und "unreifen jungen Mann" hat ihn sein Anwalt charakterisiert - doch der Junge, der zur Tatzeit 18 Jahre alt war, sei "von normaler Intelligenz".
Mit heiserer, gequetscht klingender Stimme beginnt Daniel V. im Gerichtssaal zu sprechen: Er möchte sich "bei der Familie" entschuldigen für den "großen Schmerz", den er ihr zugefügt habe und dafür, "dass ich nicht die Kraft hatte, mich früher zu stellen". Michelles Eltern sind im Gerichtssaal nicht anwesend. Anschließend verliest der Anwalt unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Erklärung zur Tat.
Am 21. August 2008 war die Leiche von Michelle in dem Entenweiher gefunden worden. Daraufhin suchte eine Ermittlungsgruppe der Polizei monatelang nach dem Mörder, bis sich Daniel V. im März 2009 mit seiner Mutter auf einer Leipziger Polizeidienststelle meldete. Kurz darauf wäre der junge Mann zur Speichelprobe gebeten worden, die ihn womöglich überführt hätte. Am 18. August, nachmittags gegen 15.20 Uhr hatte er die Achtjährige an einer Straßenkreuzung abgepasst, mit den Worten "Michelle, ich habe etwas für deine Mutti", lockte er das Kind in die nahegelegene Wohnung, in der er mit seiner Mutter lebte.
Der Täter kannte Michelle
Michelle ging arglos mit, sie kannte den 18-jährigen von einem Praktikum, das er Monate zuvor in ihrer Grundschule absolviert hatte. Als Daniel in der Wohnstube jedoch ein Klebeband hervorzog, schöpfte das Mädchen offenbar Verdacht und versuchte wegzurennen.
Er erwischte Michelle, schleifte sie in die Küche, würgte sie und flößte ihr gewaltsam mit einem Trichter Wein ein - weshalb der Gerichtsmediziner später nicht nur 0,83 Promille im Körper des Kindes feststellte, sondern auch mehrere herausgebrochene Schneidezähne diagnostizierte. Erst nachdem sich das Kind nicht mehr rühren konnte, verging sich der 18-jährige an Michelle. Zu diesem Zeitpunkt, so konstatiert der Gerichtsmediziner jetzt im Prozess, habe sich das Kind bereits "in der Sterbephase" befunden.
Der Tod war durch Ersticken eingetreten. Die Leiche versteckte Daniel V. zunächst in einer auf halber Treppenhöhe außerhalb der Wohnung gelegenen Abstellkammer. Eine Nacht lag das tote Kind im Haus, ohne dass Daniels Mutter etwas davon wusste, während die Polizei draußen im Stadtviertel schon Straßen und Grünanlagen nach dem vermissten Mädchen absuchte. In der Folgenacht schleppte der Junge die Leiche seinen eigenen Worten zufolge frühmorgens gegen 3.00 Uhr zum Entenweiher. Ob er das Kind in einem Müllsack oder in einem Koffer trug ist unklar; sicher ist nur, dass der Kopf des Kindes viele Meter weit über den Boden schleifte - so jedenfalls erklärt der Gerichtsmediziner, dass der Leiche Haarbüschel am Hinterkopf fehlten.
Der Täter war ein Einzelgänger und wurde in der Schule ausgegrenzt
In seiner vom Verteidiger Malte Heise vor Gericht verlesenen Einlassung berichtet Daniel V., dass er allein von seiner Mutter großgezogen worden sei, weil der Vater "mich nicht wollte". Während die Mutter, eine Bibliothekarin, alles tat, um ihr Kind gut zu versorgen, habe wohl die "gefühlsmäßige Auseinandersetzung" gefehlt, fügt der Anwalt hinzu: "Es gab nie ein Gespräch über Sexualität in der Familie". In der Schule sei Daniel V. stets Opfer von "Hänseleien und Sticheleien" gewesen, erklärt Heise, nie habe er einen Freund gehabt oder gar eine Freundin: "Er war anders, deshalb haben ihn die Mitschüler ausgegrenzt". Schuld daran könnte eine Erbkrankheit gewesen sein, die Daniels Bewegungsablauf blockiert.
Die Ausführungen des Verteidigers mögen einiges erklären. Die tapsigen, ja fast roboterhaften Bewegungen des 19-Jährigen im Gerichtssaal etwa. Seine Unbeholfenheit oder seinen fast stoischen Blick in die Kamera. Wirkliche Klärung bringen sie nicht an diesem Tag, an dem vieles so schemenhaft bleibt wie der blässliche, stämmige Junge auf der Anklagebank, dessen Höchststrafe nach Einschätzung des Verteidigers bei zehn Jahren liegt.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
(SZ vom 18.08.2009/jhh/dmo)
Müll am Fluss
Danke, dass Sie mir Mündigkeitkeit unterstellen.
Bei einem zur Tatzeit 18-jährigen deutet vieles auf die Anwendung von Jugendstrafrecht hin und dieses sieht eine Höchststrafe von 10 Jahren vor. Dabei ist von Sicherungsverwahrung noch keine Rede. Was wäre mit einer längeren Strafe gewonnen?
Bei vorsätzlichen Tötungsdelikten ist ein "Deal" eigentlich nie angezeigt (und auch unwürdig).
Wenn Ihnen als mündiger Bürger, was ich jetzt einfach mal unterstelle, 10 Jahre als Tat- und Schuldangemessen, genug sind, ist das Ihre Meinung.
Meine nicht. Warum so ein Sarkasmus? Zwangssterilisation? Kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn ein Mensch so ein Verbrechen plant, hat er sich vorher mit der Materie intensiv beschäftigt. Das wiederum setzt eine geistige Reife voraus. Diese wird ihm jedoch jetzt wieder abgesprochen, weil er so jung ist. Wir werden sehen, vielleicht ergibt sich ja ein Deal.
Natürlich kann auch ein Gericht Michelle nicht wieder lebendig machen. Überflüssig zu erwähnen.
Man kann es sich auch einfach machen. Und über den Sinn einer Strafe zu lamentieren ist einfach.
Sinn einer Strafe ist es nicht, das Leben des getöteten Opfers aufzuwiegen (das geht ohnehin nicht). Was schwebt Ihnen den vor? Lebenslang? Todesstrafe? Zwangsterilisation?
Es ist doch nicht zu glauben, dass jetzt wieder einmal die "Nummer" mit der eigenen schlimmen Kindheit, abgezogen wird.
Rechtfertigt das alles? Michelle hat jetzt leider keine Chance mehr auf eine Kindheit. 10 Jahre ist wohl ein Witz, wenn auf der anderen Waagschale ein Menschenleben liegt.