Mordfall Johanna:"Es stimmt, dass ich versucht habe, etwas zu beschönigen"

Mordprozess Johanna Bohnacker

Der 42-jährige Angeklagte (r) im Landgericht Gießen. Er soll 1999 die damals acht Jahre alte Johanna missbraucht und getötet haben.

(Foto: dpa)
  • Der mutmaßliche Mörder der kleinen Johanna hat gestanden, das Mädchen vor 19 Jahren von einem Radweg entführt zu haben.
  • Den Tod des Kindes aber stellt der 42-Jährige vor dem Landgericht Gießen als eine Art Unfall und nicht geplant dar.
  • Widersprüche in seiner Aussage erklärt der Angeklagte mit seinem damaligen Drogenkonsum sowie Erinnerungslücken nach den vielen Jahren seit der Tat.

Aus dem Gericht von Susanne Höll, Gießen

Dass eine Richterin einen Angeklagten bereits am zweiten Prozesstag der Falschaussage bezichtigt, kommt an deutschen Gerichten nicht sehr oft vor, schon gar nicht in spektakulären Verhandlungen. Regine Enders-Kunze, Vorsitzende Richterin im Gießener Prozess um die Entführung, den Missbrauch und den Tod der acht Jahre alten Johanna Bohnacker, macht aus ihrem Missmut über die Aussagen des Angeklagten Rick J. keinen Hehl.

"Ich glaube Ihnen kein Wort", entfuhr es der Juristin nach langen und eigenartigen Einlassungen des Beschuldigten. J. gibt zu, das Kind vor 19 Jahren verschleppt zu haben, mit der Absicht, es zu missbrauchen. Den Tod des Mädchens nennt er einen Unfall, er bestreitet energisch, sie vorsätzlich getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft will das Gegenteil beweisen. Es wird eine schwierige Beweisfindung werden.

Rick J. ist 42 Jahre alt, berufslos, ein Mann mit unterschiedlichen Seiten. Er ist augenscheinlich intelligent, hat ein paar Semester Biochemie studiert, die Uni dann abgebrochen. Er ist eloquent, drückt sich, jedenfalls vor Gericht, in gepflegter Sprache aus. Zugleich ist er offenkundig gestört, wiewohl zurechnungsfähig im juristischen Sinn. Er war bis zu seiner Verhaftung im Herbst 2017 lange Zeit drogenabhängig, die Polizei fand bei ihm viele Kinderpornos. J. sagt von sich selbst, seine sexuellen Vorlieben würden nicht kleinen Kindern, sondern jungen Teenagern gelten. Er hat auch eine Vorliebe für sexuelle Fesselspiele.

Vor dem Landgericht schildert J. ausführlich den Tag, an dem er Johanna verschleppte, sie fesselte, ihr Augen, Mund und Kopf mit Klebeband umwickelte. 15 Meter waren es, sagen die Ermittler. Die Nase, das ist dem Angeklagten wichtig, sei freigeblieben. J. sagt, er habe die Fesseln "appliziert", erinnert sich an erstaunliche viele Details der Entführung im Jahr 1999, widerspricht in etlichen Punkten aber seinen Aussagen bei der Polizei im vergangenen Jahr.

Er will sich genau erinnern, an einer Raststelle Paket-Klebeband gekauft zu haben, um Johanna besser zu fesseln. Die Pächter der Tankstelle sagten der Polizei, in ihrem Geschäft habe man nie Klebeband verkauft. Dem Staatsanwalt Thomas Hauburger, der Rick J. seit Herbst 2017 mehrfach vernommen hat und der glaubt, der Angeklagte habe die Entführung gezielt vorbereitet, platzt am späten Vormittag im Gerichtssaal der Kragen. J. behauptet, er habe im Laufe der Entführung festgestellt, dass das Mädchen noch längst kein Teenager sei und habe sie freilassen wollen, irgendwo, wo man sie gefunden hätte.

"Ich bin erstaunt", sagt darauf der Staatsanwalt. "In der polizeilichen Vernehmung haben Sie gesagt, Sie hätten nach einer Stelle gesucht, wo man jemanden hätte vergewaltigen können", liest er aus den Akten vor. Der Angeklagte ist irritiert, sagt, er könne sich nicht erinnern. Sein Verteidiger bittet um eine Pause, er will mit ihm unter vier Augen sprechen. Nach kurzer Auszeit gibt J. zu, gerade die Unwahrheit gesagt zu haben. Ja, er habe Johanna missbrauchen wollen. "Es stimmt, dass ich versucht habe, etwas zu beschönigen. Es ist schrecklich, in der Öffentlichkeit zugeben zu müssen, dass man solche Gelüste hat", erklärt er sein Verhalten.

Er spricht von seiner furchtbaren Lage, nicht vom toten Kind.

Die Mutter Johannas tritt im Prozess als Nebenklägerin auf, sie sitzt in der ersten Reihe schräg gegenüber der Anklagebank und schreibt fast jedes Wort des Angeklagten in ein Notizheft. Als der diese letzten Worte spricht, versenkt sie ihren Kopf in die Hände. Sie wird es an diesem Tag noch öfter tun. Auch als J. schildert, wie erschrocken er gewesen sei, dass er das Kind im Kofferraum schließlich tot entdeckt und erkannt haben will, in welche, wie er sagt, katastrophale Lage er sich manövriert habe. Er spricht von seiner furchtbaren Lage, nicht vom toten Kind.

Auf das Gericht macht Rick J. offenkundig zunächst keinen sehr glaubwürdigen Eindruck. Richterin Enders-Kunze fragt den Angeklagten, ob sich die Widersprüche in seinen unterschiedlichen Aussagen vielleicht dadurch erklären, dass er nun versuche, die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft zu entkräften? Nein, antwortet J. Er habe in der Haft viel Zeit gehabt, um über das Geschehen nachzudenken und dabei seien Erinnerungen zurückgekommen.

In den nächsten Wochen und Monaten werden Gutachter mutmaßlich darüber streiten, wie Johanna zu Tode kam. Für Mord kann man lebenslang ins Gefängnis kommen. Für Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung ist die Strafe geringer. Das Urteil wird im August erwartet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: