Weil er Untergebene dazu genötigt haben soll, dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler bei einer Vernehmung Gewalt androhen zu lassen, muss sich der stellvertretende Frankfurter Polizeichef, Wolfgang Daschner, nun vor Gericht verantworten. Hessens Innenminster versetzte den Angeklagten zudem ins Landespolizeipräsidium.
Der hessische Innenminister Volker Bouffier hat den 60-Jährigen mit sofortiger Wirkung abgelöst und zum Landespolizeipräsidium in Wiesbaden abgeordnet. "Diese Maßnahme war aus Gründen der Funktionsfähigkeit des Frankfurter Polizeipräsidiums und aus Fürsorge gegenüber Herrn Daschner geboten", begründete der CDU-Politiker seine Entscheidung.
Muss sich wegen Folterdrohung verantworten: Wolfgang Daschner (© Foto: dpa)
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Daschner soll im Landespolizeipräsidium verwaltungsinterne Aufgaben übernehmen.Seine Anweisungen an einen Vernehmungsbeamten seien als Anleitung zur schweren Nötigung anzusehen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Frankfurt/Main.
In der Hoffnung, den im September 2002 entführten Jakob noch lebend zu finden, hatte Daschner dem mittlerweile verurteilten Mörder Magnus Gäfgen im Verhör mit Gewalt drohen lassen, um den Aufenthaltsort des Jungen zu erfahren. Der elfjährige Jakob war zu diesem Zeitpunkt allerdings schon tot.
Wegen der Drohungen hatte das Frankfurter Landgericht im Verfahren gegen Gäfgen alle Geständnisse des Angeklagten, die er vor dem Prozess abgelegt hatte, für unverwertbar erklärt.
Dieser gestand aber vor Gericht erneut, den Jungen entführt und getötet zu haben. Das Gericht verurteilte Gäfgen wegen der Ermordung des Kindes zu lebenslanger Haft.
Der Fall hatte eine bundesweite Diskussion über die Zulässigkeit von Foltermethoden zur Rettung von Menschenleben ausgelöst.
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(AFP/dpa)
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