Fahndungserfolg in Sachsen: Die Ermittler haben den mutmaßlichen Mörder der kleinen Corinna gefasst. Der 39-Jährige gestand die Tat.
Der mutmaßliche Mörder der neunjährigen Corinna hat die Tat gestanden. Der 39-jährige Festgenommene habe die Tat bei Vernehmungen in der Nacht zum Sonntag zugegeben, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Hans Strobel am Sonntag im sächsischen Eilenburg.
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Seit Mittwoch herrscht traurige Gewissheit: Die kleine Corinna wurde vergewaltigt und anschließend ermordet. (© Foto: ddp)
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Am Sonntagnachmittag sei ein Haftbefehl wegen sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung und Mord erlassen worden. Der Mann sei bereits vorbestraft, aber nicht wegen Sexualdelikten, sondern unter anderem wegen Brandstiftung.
Die Ermittler wollen sich noch nicht zum Inhalt des Geständnisses und zu Einzelheiten des Verbrechens sagen, erklärte Strobl. Ziel sei es, den Täter in einer Gerichtsverhandlung seiner gerechten Strafe zuzuführen.
Sachsens Landespolizeipräsident Bernd Merbitz sagte, der Mann sei am Samstagabend gegen 23 Uhr festgenommen worden. Bei seiner Festnahme war der Mann betrunken.
Täter aus der Nachbarschaft
Laut Bild-Zeitung handele es sich bei dem Geständigen um einen Mann aus der "erweiterten Nachbarschaft" des getöteten Mädchens.
Corinna war letztmals nach dem Verlassen der elterlichen Wohnung am Dienstag gegen 16 Uhr gesehen worden. Die Leiche des Mädchens wurde bei einer Suchaktion am Mittwochnachmittag nur wenige hundert Meter von seinem Elternhaus entfernt in einem Müllsack im Mühlgraben, einem Seitenarm der Mulde, entdeckt. Das geistig behinderte Kind wurde vergewaltigt und anschließend ermordet.
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(AP/hai/woja/mati)
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Gerade ging es durch die Nachrichten: Der Anwalt des Täters wird versuchen, die Verwertung des Geständnissen zu verhindern, weil bei der Festnahme ein Blutalkoholwert von 2,8 Promille fesgestellt wurde.
Doch ein Versagen der Ermittler? Ich fürchte Schlimmes.
stolpern die Ermittler nicht darüber, dass sie das Geständnis einen Betrunkenen abgenommen haben. Würde mich allerdings nicht wundern. Ein cleverer Anwalt kann da bestimmt was anfangen.
Allerdings bleibt festzustellen, dass gute Arbeit geleistet wurde. Es wäre u.U. nicht seine einzige Tat geblieben.