Mordfall Bad Buchau:Hohe Haftstrafen für jugendliche Mörder

Lange Gefängnisstrafen für eine grausame Bluttat: Zwei Jungen töteten ihre Nachbarin, um einen Einbruch zu vertuschen.

Zwei Jugendliche aus dem oberschwäbischen Bad Buchau sind wegen Mordes an ihrer Nachbarin zu zehn beziehungsweise sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das hat das Ravensburger Landgericht am Freitag entschieden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 15-jährige Haupttäter die 26-jährige Frau bei einem Einbruch am 15. April 2009 getötet hat. Er bekam die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren. Sein älterer Komplize wurde zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er die Bluttat nicht verhindert hat.

Die beiden Angeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft rund eine Woche vor der Tat im April letzten Jahres den Plan gefasst haben, in die Wohnung der jungen Mutter einzubrechen, um Unterhaltungselektronikgeräte zu stehlen.

Sie vereinbarten, Wohnungsbewohner notfalls auch zu töten, wenn sie die Tat stören würden. Der 15-Jährige hatte im Garten seines Elternhauses eine Grube ausgehoben, um ein mögliches Opfer verschwinden zu lassen. Er hatte den Einbruch alleine verübt. Dabei überraschte ihn seine Nachbarin und erkannte ihn trotz Maskierung. Er schlug sie mit einem Brecheisen nieder, fesselte und knebelte sie. Danach lief er zu seinem in der Nachbarschaft wohnenden Freund und berichtete ihm, was passiert war.

Zusammen gingen sie zu der noch lebenden Frau und trugen sie in den Keller. Dort fand der Ehemann die Tote.

Die Obduktion ergab, dass sie an einem Schädel-Hirn-Trauma aufgrund massiver Schläge gegen den Kopf gestorben war. Nach früheren Polizeiangaben hatte es der jüngere der mutmaßlichen Mörder auch auf Bargeld abgesehen. Damit wollte er einen Motorroller und Ersatzteile bezahlen.

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