Mord vor 655 Jahren:Keine Pflicht für das "Ewige Licht"

Einen ungewöhnlichen Fall hat ein Schweizer Gericht verhandelt: Ein Landwirt hatte gegen die Verpflichtung geklagt, in einer Kirche ein Opferlicht für ein seit 655 Jahren totes Mordopfer zu unterhalten - und gewinnt. Doch die Flamme brennt trotzdem weiter.

Das Verbrechen geschah vor mehr als 655 Jahren. Doch erst jetzt muss ein Schweizer Bauer wegen dieser Tat kein Geld mehr zahlen - das entscheid ein Gericht im Schweizer Kanton Glarus.

Der Mann hatte mit seinem Hof, den er 2009 von seiner Mutter kaufte, die Verpflichtung geerbt, in einer Kirche ein "Ewiges Licht" für ein Mordopfer zu unterhalten. Gegen die Kosten von etwa 60 Euro jährlich wehrte er sich juristisch, weigerte sich die vergangenen drei Jahre den Betrag zu zahlen. Mit Erfolg.

Der einstige Besitzer des Hofes, Konrad Müller, soll um 1357 einen Mann namens Heinrich Stucki getötet haben, so das Gericht. Als Strafe, und um sich vor Rache zu schützen, stiftete der Mann der Kirche ein "Ewiges Licht", für dessen Erhalt er verantwortlich war. Die "ewigdauernde Schuld" sollte als Hypothek für immer auf dem Grundstück lasten. Werde ihr nicht mehr nachgekommen, sollte das Grundstück nach damaliger Vereinbarung an die Pfarrei gehen. Alle späteren Besitzer hielten sich daran und zahlten regelmäßig das Nussbaumöl für die Flamme.

Doch das Gericht entschied nach aufwendigen und 3000 Euro teuren rechtsgeschichtlichen Recherchen, dass die Unterhaltspflicht bereits im 19. Jahrhundert erloschen sei. Die Unterhaltspflicht hätte damals geltend gemacht und in einen Pfandbrief umgewandelt werden müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen.

So sei das Recht der Kirche spätestens nach der Umstrukturierung des Hypothekenwesens im Kanton Glarus (1849) verloschen, heißt es weiter in der Begründung des Gerichts. Dennoch brennt das Licht in der Kirche Näfels für Heinrich Stucki weiter: Der Churer Bischof Vitus Huonder kündigte an, die Kosten zu übernehmen.

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