Schuldig des gemeinschaftlichen Mordes an seiner Frau: So lautete 2009 das Urteil gegen einen Mann aus Köln. Doch die Leiche war nie gefunden worden - als Indiz für das Verbrechen galt ein abgehörtes Selbstgespräch. Über dessen Rechtmäßigkeit muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
Dürfen abgehörte Selbstgespräche als Indiz vor Gericht verwertet werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Richter haben unter anderem zu klären, ob ein Lauschangriff der Polizei zulässig war, um einen Mann und dessen Schwester und Schwager des Mordes an der verschwundenen Ehefrau zu überführen.
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Das Trio war 2009 für den "Mord ohne Leiche" - so bezeichnete die Presse das mutmaßliche Verbrechen - zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die drei Beschuldigten legten jedoch Revision ein.
Der Mann hatte in seinem Auto mit sich selbst gesprochen und gesagt, er habe seine Frau "totgemacht". Die Ermittler hörten dabei zu. Die Äußerung wertete das Landgericht Köln später neben andere Hinweise als Indiz für die Tat.
Die 33 Jahre alte philippinische Frau des Mannes verschwand 2007 und tauchte nie wieder auf. Nach Überzeugung der Kölner Richter wurde die Frau, die von ihrem Mann getrennt lebte, von dem Trio getötet. Motiv sei ein Streit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn gewesen.
"Ich gehe davon aus, dass das Urteil so fehlerhaft ist, dass es aufgehoben werden muss", sagte der Verteidiger des Mannes, der Kölner Strafrechtler Christian Lange. Die abgehörten Gespräche aus dem Auto seien rechtlich nicht verwertbar, sagte Lange. "Das ist eine verbotene Ermittlungsmethode." Die mitgehörten Wortfetzen seien zudem vernuschelt und kaum verständlich.
Die Karlsruher Richter müssen nun prüfen, ob dieser "Lauschangriff mit technischen Mitteln" außerhalb einer Wohnung in einem Strafprozess verwertbar ist. Das Abhören von Wohnungen selbst ist laut Grundgesetz nicht erlaubt.
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(sueddeutsche.de/dpa/leja/jobr)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
endlich erfahren wir, ob wir Rumpelstilzchen genauso hätten zur Strecke bringen können, wie es überliefert ist..
Warum versuchen die Behörden bitteschön ein Verfahren anzustreben ohne eindeutige Beweise oder auch nur die Leiche vorweisen zu können ? Illegale Abhörergebnisse vernuschelter Stimmen sind definitiv nichts gut als einziges Indiz, das sollte der Staatsanwalt aber wirklich gut genug wissen.