Mord im Jobcenter Neuss:Lebenslange Haft für Messerstecher

Es war Mord: Im Prozess um den Tod einer Jobcenter-Mitarbeiterin hat das Düsseldorfer Landgericht den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Im Prozess um die Tötung einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Neuss ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht befand den 52-Jährigen am Freitag des Mordes für schuldig.

Mit ihrem Urteil folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Angeklagten hatten den Tatbestand des Mordes nicht als erfüllt betrachtet, sondern die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag gewertet. In beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe gewesen.

Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat dagegen als heimtückischen Mord und beantragte die lebenslange Haft - ebenso wie die Anwälte der Nebenkläger, die Eltern der getöteten Frau, deren Ehemann und elf Jahre alter Sohn.

Der Mann hatte im September 2012 eine Jobcenter-Angestellte in deren Büro erstochen. Das Motiv des Mannes konnte nie restlos geklärt werden; nach eigenem Bekunden hatte der Arbeitslose das Jobcenter verdächtigt, mit seinen Daten Missbrauch zu treiben. Die Tat hinterlasse ein großes Fragezeichen, sagte einer der Anwälte.

In seinem letzten Wort vor Gericht hatte der Angeklagte Bedauern über seine Tat geäußert. "Durch Zufall ist das passiert", sagte der 52-Jährige. "Es tut mir leid." Zwei Gutachter hatten den Angeklagten als schuldfähig eingestuft.

Nach der Tat wurde die Sicherheit in Arbeitsagenturen und Jobcentern, die teilweise täglich viel Publikum haben, verbessert.

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