Mord an Kindern:Gericht verurteilt Silvio S. zu lebenslanger Haft

Prozess um Tod von Elias und Mohamed

Der Angeklagte Silvio S. im Gerichtssaal in Potsdam (hier ein Bild vom 12. Juli).

(Foto: dpa)
  • Das Landgericht Potsdam hat den Angeklagten Silvio S. wegen zweifachen Mordes und sexuellen Missbrauchs an den Jungen Elias und Mohamed zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
  • Die Richter stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
  • Der Prozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt.

Für den Mord an dem sechsjährigen Elias und dem vierjährigen Mohamend ist der Angeklagte Silvio S. vom Landgericht Potsdam zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter sprach von "zwei unbegreiflichen Straftaten". Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 33-jährige Wachmann Elias und Mohamed entführt und umgebracht hat. Sie stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was bedeutet, dass der Verurteilte nicht damit rechnen kann, nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen zu werden.

Strenge Sicherheitsvorkehrungen beim Prozess

Damit entsprach das Gericht weitgehend dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger hatten zusätzlich Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haft gefordert. Die Verteidiger hielten lebenslange Haft ebenfalls für angemessen, wehrten sich aber gegen Verschärfungen.

Das Gericht sprach Mohameds Mutter ein Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 Euro zu. Zudem soll S. für Folgeschäden bei Mohameds Mutter und der älteren Schwester des Jungen aufkommen.

Bei der Urteilsverkündung waren sowohl Elias' Mutter und ihr Lebensgefährte als auch die Mutter und eine ältere Schwester Mohameds anwesend. Die Verhandlung fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt, weil es zuvor in sozialen Netzwerken ernstzunehmende Drohungen gegen Silvio S. gegeben hatte.

Der Angeklagte schwieg während des Prozesses zu den Vorwürfen und wandte sich erst ganz am Ende mit einer kurzen Erklärung an die Hinterbliebenen: "Es gibt kein Wort auf der Welt, das beschreiben könnte, wie leid es mir tut. Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es tun. Ich selbst aber kann mir das nicht verzeihen", hieß es darin. Konkrete Angaben zu den Vorwürfen machte er nicht.

Psychiater sieht Angeklagten nicht als pädophil

Nach Angaben eines psychiatrischen Gutachters ist der Angeklagte voll schuldfähig. Obwohl ein Handyvideo aus dem Telefon des 33-Jährigen den Missbrauch des Vierjährigen zeigt, sei der Mann nicht pädophil. Für so eine Neigung gebe es keinen sicheren Hinweis. "Ich bin der Überzeugung, dass Kinder als Opfer ausgewählt wurden, weil sie leichter mitzunehmen und körperlich besser beherrschbar sind", sagte der Gutachter. Er stütze sich auf ein Gespräch mit dem Angeklagten und auf Schilderungen des Umfelds.

Silvio S. verriet keine Details über den Tathergang

Der Angeklagte, das sah das Gericht als erwiesen an, hatte Elias im Juli 2015 in sein Auto gelockt, als der Sechsjährige vor dem Wohnhaus seiner Familie in Potsdam spielte. Über seine letzten Stunden ist so gut wie nichts bekannt. Trotz mehrerer Aufforderungen des Gerichts verriet Silvio S. keine Details. Das Kind starb nach Ansicht eines Gerichtsmediziners durch "gewaltsames Ersticken".

Den vierjährigen Mohamed entführte Silvio S. der Anklage zufolge im Oktober 2015 an dem als Flüchtlingsunterkunft genutzten Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) in Berlin. Er fuhr mit dem Kind zu seiner Wohnung und missbrauchte es dort. Als Mohamed dann nach Stunden gequengelt habe, habe der 33-Jährige den Jungen stranguliert. Seinen Schilderungen bei der Polizei zufolge geschah dies, weil Silvio S. Angst hatte, dass sein Vater von der Kindesentführung erfahren könnte. Außerdem habe er zu seiner Arbeit fahren müssen und nicht gewusst, wohin mit dem Kind. Videoaufnahmen überführten ihn schließlich.

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