So war die Hamburgerin zu einem Markenzeichen geworden, wie Sender sie brauchen, um im Quotenkampf Atmosphäre zu schaffen. Dafür ist eine handverlesene Riege sozialverträglicher Typen wie Johannes B. Kerner oder Reinhold Beckmann zuständig, die mal einen Fußballprofi, mal einen Berufspolitiker freundlich ausfragen können.
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Beckmann wird die erkrankte Kollegin Lierhaus vertreten, wenn am 30. Januar zum Auftakt der Bundesliga-Rückrunde der FC Bayern München beim Hamburger SV antritt. Die Dienstpläne sind neu geschrieben worden.
Der ARD-Star, der auch eine eigene Talkshow hat, war schon im Privatsender Sat.1 der Chef von Monica Lierhaus. Hier hat sie volontiert, hier sagte sie Promigeschichten bei "Blitz" an und war schließlich in der Fußballshow "ran" zu sehen. Nach der Sat1-Zeit arbeitete sie für Premiere und für das ZDF, wo sie zusammen mit dem verstorbenen Bodo Hauser die Krimi-Rateshow "Ein mörderisches Spiel" machte.
Der Marktwert der TV-Journalistin ist inzwischen so sehr gestiegen, dass ihr nach Wechselgerüchten jüngst seitens der ARD offenbar ein neuer Vertrag über 875.000 Euro jährlich avisiert wurde, was Produktionskosten einschloß.
"Nah dran", so beschrieb Monica Lierhaus ihren Arbeitsplatz. Einblick in ihr Seelenleben gab sie vor vier Jahren in einem Interview von Bunte, als sie über zwei Beinahe-Unfälle sprach und sich an alte Gedanken erinnerte: "Wenn es das jetzt gewesen sein sollte, wäre es zwar sehr tragisch, weil ich an meinem Leben hänge. Aber ich habe so viel Glück und Liebe erfahren, dass ich jetzt loslassen könnte."
Bewundert hat sie Frauen wie Sabine Christiansen, die sich in einem schwierigen Umfeld trotz zum Teil ätzender jahrelanger Kritik durchgesetzt haben. Das imponierte ihr, der exzellenten Handwerkerin des Fernsehens, deren Kamerasicherheit von vielen Kollegen gerühmt wird.
Sie hat in der ARD sogar die chauvihaften Komplimente des jahrelangen Programmchefs Günter Struve überstanden, der verkündete: "Wenn man ein so schönes Gesicht bekommen kann, dann darf man es nicht nur alle drei Wochen zeigen." Struves Nachfolger Herres erklärt, die Zuschauer müssten "nun eine Zeitlang ohne Monica Lierhaus auskommen", aber das sei "zweitrangig".
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"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
(SZ vom 16.01.2009/hai)
Frauen in Saudi-Arabien
Nachdem ich die Schlagzeile in der " Bild "-Zeitung über Monica Lierhaus gelesen hatte, musste ich mich schon ärgern, dass ein Blatt so unverfroren ist, eine derartige Schlagzeile zu produzieren, wenn die Patientin zur gleichen Zeit und möglicherweise um ihr Leben ringt.
Die Nachricht, dass Frau Lierhaus für einige Zeit nicht auf dem Bildschirm zu sehen sein wird, hat indes etwas beruhigt. Trotzdem steht es einer Zeitung nicht zu, sich derart flegelhaft zu benehmen, wenn man denn überhaupt von Benehmen sprechen mag. Selbstverständlich habe ich Verständnis dafür, wenn die Öffentlichkeit gerne wissen möchte, an welcher Erkrankung die Patientin leidet. Wenn sie der Meinung ist, dass das niemanden etwas angeht, dann ist das zu akzeptieren. Sensationsgier ist hier eher pervers.
@Das Grauen:
Egal, ob es sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt oder nicht, es geht im Kern um das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" eines Menschen.
Es geht darum, ob es eine Gesetzesgrundlage, eine Einverständniserklärung der Dateninhaberin gibt, oder ob es sich um eine allgemein zugängliche Datenquelle handelt.
Mir ist nicht bekannt, dass es ein geschriebenes Gesetzt gibt, welches uns berechtigt diese Information zu erfahren, dass Frau Lierhaus ihr Einverständnis erklärt haben soll, noch dass die Datenbänke des Krankenhauses, in dem sie liegt, der Allgemeinheit zugänglich sind.
Es ist auch völlig irrelevant, ob es "Fans" sind, die ein Interesse haben könn(t)en. Sie haben kein Anrecht auf diesbezügliche Informationen. Sehr einfach!
Das Ganze stößt natürlich dann an eine gewisse Grenze, wenn die Öffentlichkeit aufgrund der (längeren) Abwesenheit Fragen stellen würde. Doch selbst dann hätte niemand, gegen Frau Lierhaus Wunsch, das Recht oder die Pflicht, irgendwelche Details -auch solche Dinge wie OP, Koma- an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Die Antwort, die die Öffentlichkeit verdient hätte "das geht dich nichts an", ist natürlich politisch, taktisch unklug. Aber mehr als: "Frau Lierhaus ist derzeit verhindert", mehr als diese Antwort, braucht die Öffentlichkeit nicht - als Information wohlgemerkt.
Präsi
.."Recherche und Berichterstattung über die Erkrankung zu unterlassen". Also, Lierhaus ist eine Person des öffentlichen Lebens, viel öffentlicher als TV Moderatorin geht's ja wohl kaum, und da muß ja wohl erlaubt sein, zumindest die traurige Tatsache der OP und des nachfolgenden künstlichen Komas zu erwähnen. Geht ja wohl nicht an, daß die sympathische Moderatorin einfach vom Bildschirm verschwindet, und noch nicht mal die grundlegendste Erklärung dafür erlaubt ist. Völlig richtig, daß Prinz Sensationsberichterstattung wie die der "Bild" unterbinden will, aber mit der o.g. Forederung schießt er über das Ziel hinaus. Es sind die Millionen von Fans und das hohe öffentliche Interesse, die die Gehälter der TV Promis so hochtreiben, und damit einhergehend ist eben eine Beeintröchtigung der Privatssphäre verbunden. Wem das nicht gefällt, dem steht es ja völlig frei, einen Beruf zu ergreifen, bei dem mann/frau nicht im Rampenlicht steht.
Ich kann also dem vernünftigen Ansatz vom Kommentator Rhinelander nur zustimmen: Detail müssen wir nicht wissen, aber die grundsätzlichen Punkte, OP, Koma, schon. Und wir würden auch gerne aus den Medien erfahren, wenn Monica Lierhaus wieder das Bewußtsein erlangt. Soviel Berichterstattung muß erlaubt sein.
in welcher Sphäre schwebt eigentlich der Erfinder der Geheimspähre ?
Man kann jetzt viel Spekulationen anstellen. Sogar, dass die Anwälte, die auf Unterlassung drängen, nur eines im Sinn haben könn(t)en: ihre Mandantin im Gespräch zu halten ...
Ich sehe die Sache -egal was man wie auch immer interpretieren könnte- ganz einfach: informationelles Selbstbestimmungsrecht gilt auch dann, wenn Personen/Persönlichkeiten entscheiden, dass mich, die Öffentlichkeit und "Sie", ewtas nichts, und rein rag nichts angeht, weil es meine Privatspäre betrifft. Und das auch selbst dann, wenn diese Person/Persönlichkeit zuvor alles in der Öffentlichkeit breit getreten haben sollte oder die Öffentlichkeit zuvor "benutzt" hat, für ihre Zwecke.
Es geht uns alle nichts an, wie es Monika Lierhaus geht, wie es um sie steht, und wie sie mit ihren persönlichen Daten umgeht. Basta!
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
Und dahinter hat auch -wenn es um personenbezogene Daten gaht- die Presse- und Meinungsfreiheit hintenan zu stehen.
Präsi
Paging