Das Gewicht der TV-Moderatoren in der Öffentlichkeit: Wie das Schicksal von Monica Lierhaus zur Schlagzeile wurde - und wie ihre Anwälte die erkrankte Moderatorin schützen wollen.
Manchmal liegt die ganze Dramatik in der Kürze. Die Mitteilung der ARD vom Mittwoch, 16.08 Uhr, war kurz: "Monica Lierhaus ist ernsthaft erkrankt. Sie musste sich Anfang des Jahres einer Operation unterziehen und liegt zurzeit im künstlichen Koma."
Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses: Fernsehmoderatorin Monica Lierhaus. (© Foto: ddp)
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Koma? Wenn davon die Rede ist, weiß man, dass Leben bedroht ist. Dass auch ein "Routineeingriff" unerwartete Probleme mit sich bringen kann. Bei der 38-jährigen TV-Moderatorin Lierhaus begann sofort das Spekulieren, was die ARD mit "ernsthaft krank" meint. Eine Folge war das Fax aus der Kanzlei des Hamburger Anwalts Matthias Prinz, das eine Stunde nach der ARD-Meldung in den Redaktionen ankam. Da forderten die Juristen "im Auftrag unserer Mandantin" auf, "Recherche und Berichterstattung über die Erkrankung zu unterlassen" - das gehöre zum "innersten Bereich der Privatsphäre". Insbesondere Fotoveröffentlichungen wurden genannt.
Es sei eine "neue Dimension, dass ein Arbeitgeber ohne die Betroffene und ihre Familie solche Details einer Erkrankung veröffentlicht", sagt die Hamburger Presseanwältin Dorothee Bölke. Doch ARD-Programmdirektor Volker Herres bat alle Medien auch, die Privatsphäre von Lierhaus zu respektieren und von journalistischen Nachfragen in ihrem Umfeld abzusehen.
Offenbar hat die ARD auf Recherchen der Bild-Zeitung reagiert. Das Blatt präsentierte tagsdrauf eine groß aufgemachte Titelgeschichte und versorgte das Land mit näheren Angaben zu der Operation. Ob die Angehörigen klagen, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall soll verhindert werden, dass aus dem Krankenhaus berichtet wird oder tagelang allerlei wilde Spekulationen über den Gesundheitszustand angestellt werden.
Anwalt Prinz berät seit mehr als zehn Jahren die populäre TV-Journalistin Lierhaus. Sie sei durch ihre Medienpräsenz eine "absolute Person der Zeitgeschichte", sagt Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats, gleichzeitig schrieben die internen Richtlinien vor, dass Erkrankungen grundsätzlich "in die Geheimsphäre des Betroffenen" fallen.
Das Schicksal der Fernsehfrau war zur fetten Schlagzeile geworden - die Causa deutet darauf hin, welches Gewicht TV-Moderatoren inzwischen bekommen haben. Für die Öffentlichkeit sind sie die großen Erklärer des Lebens und Vertrauenspersonen geworden. Lierhaus vermittelte den vermeintlichen Männersport Fußball auch Frauen und brachte dem Volk die Nationalelf näher, deren Erfolge Staatsthema sind. Fußball-Coach Joachim Löw zeigte sich nach Gesprächen mit ihr genauso beglückt wie die Kanzlerin Angela Merkel.
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Verbot von Schweine-Kastration ohne Betäubung
Nachdem ich die Schlagzeile in der " Bild "-Zeitung über Monica Lierhaus gelesen hatte, musste ich mich schon ärgern, dass ein Blatt so unverfroren ist, eine derartige Schlagzeile zu produzieren, wenn die Patientin zur gleichen Zeit und möglicherweise um ihr Leben ringt.
Die Nachricht, dass Frau Lierhaus für einige Zeit nicht auf dem Bildschirm zu sehen sein wird, hat indes etwas beruhigt. Trotzdem steht es einer Zeitung nicht zu, sich derart flegelhaft zu benehmen, wenn man denn überhaupt von Benehmen sprechen mag. Selbstverständlich habe ich Verständnis dafür, wenn die Öffentlichkeit gerne wissen möchte, an welcher Erkrankung die Patientin leidet. Wenn sie der Meinung ist, dass das niemanden etwas angeht, dann ist das zu akzeptieren. Sensationsgier ist hier eher pervers.
@Das Grauen:
Egal, ob es sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt oder nicht, es geht im Kern um das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" eines Menschen.
Es geht darum, ob es eine Gesetzesgrundlage, eine Einverständniserklärung der Dateninhaberin gibt, oder ob es sich um eine allgemein zugängliche Datenquelle handelt.
Mir ist nicht bekannt, dass es ein geschriebenes Gesetzt gibt, welches uns berechtigt diese Information zu erfahren, dass Frau Lierhaus ihr Einverständnis erklärt haben soll, noch dass die Datenbänke des Krankenhauses, in dem sie liegt, der Allgemeinheit zugänglich sind.
Es ist auch völlig irrelevant, ob es "Fans" sind, die ein Interesse haben könn(t)en. Sie haben kein Anrecht auf diesbezügliche Informationen. Sehr einfach!
Das Ganze stößt natürlich dann an eine gewisse Grenze, wenn die Öffentlichkeit aufgrund der (längeren) Abwesenheit Fragen stellen würde. Doch selbst dann hätte niemand, gegen Frau Lierhaus Wunsch, das Recht oder die Pflicht, irgendwelche Details -auch solche Dinge wie OP, Koma- an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Die Antwort, die die Öffentlichkeit verdient hätte "das geht dich nichts an", ist natürlich politisch, taktisch unklug. Aber mehr als: "Frau Lierhaus ist derzeit verhindert", mehr als diese Antwort, braucht die Öffentlichkeit nicht - als Information wohlgemerkt.
Präsi
.."Recherche und Berichterstattung über die Erkrankung zu unterlassen". Also, Lierhaus ist eine Person des öffentlichen Lebens, viel öffentlicher als TV Moderatorin geht's ja wohl kaum, und da muß ja wohl erlaubt sein, zumindest die traurige Tatsache der OP und des nachfolgenden künstlichen Komas zu erwähnen. Geht ja wohl nicht an, daß die sympathische Moderatorin einfach vom Bildschirm verschwindet, und noch nicht mal die grundlegendste Erklärung dafür erlaubt ist. Völlig richtig, daß Prinz Sensationsberichterstattung wie die der "Bild" unterbinden will, aber mit der o.g. Forederung schießt er über das Ziel hinaus. Es sind die Millionen von Fans und das hohe öffentliche Interesse, die die Gehälter der TV Promis so hochtreiben, und damit einhergehend ist eben eine Beeintröchtigung der Privatssphäre verbunden. Wem das nicht gefällt, dem steht es ja völlig frei, einen Beruf zu ergreifen, bei dem mann/frau nicht im Rampenlicht steht.
Ich kann also dem vernünftigen Ansatz vom Kommentator Rhinelander nur zustimmen: Detail müssen wir nicht wissen, aber die grundsätzlichen Punkte, OP, Koma, schon. Und wir würden auch gerne aus den Medien erfahren, wenn Monica Lierhaus wieder das Bewußtsein erlangt. Soviel Berichterstattung muß erlaubt sein.
in welcher Sphäre schwebt eigentlich der Erfinder der Geheimspähre ?
Man kann jetzt viel Spekulationen anstellen. Sogar, dass die Anwälte, die auf Unterlassung drängen, nur eines im Sinn haben könn(t)en: ihre Mandantin im Gespräch zu halten ...
Ich sehe die Sache -egal was man wie auch immer interpretieren könnte- ganz einfach: informationelles Selbstbestimmungsrecht gilt auch dann, wenn Personen/Persönlichkeiten entscheiden, dass mich, die Öffentlichkeit und "Sie", ewtas nichts, und rein rag nichts angeht, weil es meine Privatspäre betrifft. Und das auch selbst dann, wenn diese Person/Persönlichkeit zuvor alles in der Öffentlichkeit breit getreten haben sollte oder die Öffentlichkeit zuvor "benutzt" hat, für ihre Zwecke.
Es geht uns alle nichts an, wie es Monika Lierhaus geht, wie es um sie steht, und wie sie mit ihren persönlichen Daten umgeht. Basta!
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
Und dahinter hat auch -wenn es um personenbezogene Daten gaht- die Presse- und Meinungsfreiheit hintenan zu stehen.
Präsi
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