Mönchengladbach:Illegales Autorennen: "Die Tat wird als Mord bewertet"

Fußgänger bei illegalem Autorennen in Mönchengladbach getötet

Markierungen in der Mönchengladbacher Fliethstraße nach dem illegalen Autorennen am Freitagabend.

(Foto: dpa)
  • Im Rahmen der Ermittlungen habe sich herausgestellt, dass neben den zwei Seats ein VW Golf an dem mutmaßlichen Rennen in Mönchengladbach mit einem Toten beteiligt war.
  • Es wird nun geprüft, ob die drei Beschuldigten noch heute einem Haftrichter vorgeführt werden.
  • Die Polizei ermittelt wegen Mordes.

Nach dem illegalen Autorennen mit einem Toten in Mönchengladbach vom Samstag hat die Polizei zwei weitere mutmaßliche Raser festgenommen. Auch der 28-jährige Unfallfahrer sei am Sonntagabend erneut festgenommen worden, teilten die Ermittler mit. Bei dem Unfall war ein 38 Jahre alter Fußgänger von einem der Autos erfasst und tödlich verletzt worden. Er starb noch an der Unfallstelle. "Die Tat wird als Mord bewertet", erklärte die Polizei am Montag.

Im Rahmen der Ermittlungen habe sich herausgestellt, dass neben den zwei Seats ein weiteres Fahrzeug, nämlich ein VW Golf, an dem mutmaßlichen Rennen beteiligt war, hieß es in einer Pressemitteillung der Polizei. Ursprünglich war sie von zwei Fahrern und Autos ausgegangen. Ein 28-Jähriger war bereits am Samstag vorläufig festgenommen worden, kam aber nach wenigen Stunden wieder auf freien Fuß. Die anderen Fahrer rasten davon.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der 28-jährige Unfallfahrer den Fußgänger überfahren und tödlich verletzt. Vorangegangen war mutmaßlich ein illegales Autorennen, bei dem einer der drei beteiligten Wagen auf die Gegenfahrbahn geriet. Es wird nun geprüft, ob die drei Beschuldigten noch heute einem Haftrichter vorgeführt werden.

"Die Auswirkungen sind katastrophal - auch für völlig Unbeteiligte"

Die Bewertung von und die Strafe für illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen ist sowohl in der Justiz wie auch in der Politik umstritten. Im Saarland hat an diesem Montag der Prozess gegen einen 23 Jahre alten Mann begonnen. Der Autofahrer steht wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Saarlouis. Am Donnerstag entscheidet zudem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über einen Fall zweier Raser aus Köln.

Die zwei Männer hatten sich im April 2015 ein Rennen geliefert, dabei war eine Radfahrerin ums Leben gekommen, das Landgericht hatte die beiden wegen fahrlässiger Tötung zu zwei und eindreiviertel Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung legten dagegen Revision ein. Anders urteilte das Landgericht Berlin, dass Ende Februar Raser erstmals wegen Mordes verurteilt hatte.

Die zwei Fahrer waren in der Stadt über den Straßenzug Tauentzienstraße und Kurfürstendamm gerast, hatten bis zu 160 Stundenkilometer erreicht und mehrere rote Ampeln überfahren, einer der Beteiligten war schließlich mit einem Jeep kollidiert, dessen Fahrer starb. Die Richter bewerteten die Tat als Mord, weil ihrer Ansicht nach ein bedingter Tötungsvorsatz vorlag. Die 25 und 28 Jahre alten Männer wurden zu lebenslänger Haft verurteilt. Auch hier kündigte die Verteidigung an, Revision einzulegen.

Auf der anderen Seite stellt die reine Teilnahme an einem illegalen Rennen noch keine Straftat dar. Sie wird bislang lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet, Raser müssen mit einem Bußgeld von 400 bis 500 Euro und einem einmonatigem Fahrverbot rechnen. Das ist inzwischen auch dem Gesetzgeber zu wenig. "Illegalen Straßenrennen sind im großen Ausmaß angestiegen. Die Auswirkungen sind katastrophal - auch für völlig Unbeteiligte. Ich halte die Raser-Events für ein Hobby von Verrückten", sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) am Montag der Rheinischen Post. Sowohl eine Initiative des Bundesrats wie auch ein Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums schlägt vor, Teilnehmer an solchen Rennen stärker zu bestrafen. Ein mögliches Gesetz steckt allerdings im parlamentarischen Verfahren.

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