Möglicher Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst:Katastrophe für die Kirche in Deutschland

Wird sich der Limburger Bischof rechtlich gegen den drohenden Strafbefehl wehren? Passen würde es zu den bizarren Wendungen des Skandals. Doch selbst wenn juristisch bald alles vorbei wäre: Die Affäre hat die katholische Kirche in Deutschland stark beschädigt.

Ein Kommentar von Matthias Drobinski

Der Paragraf 156 des Strafgesetzbuches ist eindeutig: Wer eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, wird mit Haft bis zu drei Jahren bestraft, oder er muss eine Geldstrafe zahlen. Im Gefängnis wird der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wohl nicht landen, eine Geldstrafe hat aber nun die Hamburger Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht der Hansestadt beantragt.

Der Bischof hat, kurz gesagt, in den Augen der Staatsanwaltschaft gelogen, als er vor gut einem Jahr mit zwei Erklärungen an Eidesstatt eine Gegendarstellung im Magazin Spiegel durchdrückte. Dies ist insofern nicht sonderlich überraschend, als dass jeder im Internet auf dem Video, das der Spiegel-Reporter aufgenommen hat, dem Bischof dabei zusehen kann, wie er die Unwahrheit sagt.

Folgt das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwälte, wird es dem Bischof vermutlich eine Strafe aufbrummen, die unterhalb jener 90 Tagessätze liegt, jenseits der jemand als vorbestraft gilt. Tebartz-van Elst kann diese Strafe annehmen, und damit ist die Sache juristisch erledigt. Oder aber er kann Widerspruch einlegen und die Wahrheitsfrage vor dem Amtsgericht Hamburg verhandeln lassen. Im Grunde würde dies zu den vielen bizarren Geschichten aus Limburg passen.

So oder so: Aus der Geschichte des Bischofs Tebartz-van Elst ist nun der Fall Tebartz-van Elst geworden. Ein Bischof, der mit einem Strafbefehl rechnen muss, weil er bewusst die Unwahrheit gesagt hat - das ist eine Katastrophe für die gesamte katholische Kirche in Deutschland.

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