Möglicher Strafbefehl gegen Limburger Oberhirten:Was Bischof Tebartz-van Elst jetzt droht

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst

Das Amtsgericht Hamburg prüft einen Strafbefehl gegen Limburgs Bischof Tebartz-van Elst

(Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Strafbefehl gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst beantragt. In Limburg prüft die Staatsanwaltschaft einen Untreue-Verdacht wegen der Baukosten. Was wirft die Anklage dem Kirchenmann vor? Welche Konsequenzen könnte dies für ihn haben? Und wie verliert ein Bischof eigentlich sein Amt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Felicitas Kock

Der Limburger Bischof steht seit Monaten wegen seines luxuriösen Lebensstils in der Kritik - erst Anfang dieser Woche wurde bekannt, dass die Kosten für seinen Bischofssitz von ursprünglich geplanten 5,5 Millionen auf 31 Millionen angewachsen waren. Jetzt droht Franz-Peter Tebart-van Elst zusätzlicher Ärger: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Strafbefehl gegen ihn beantragt. Und auch die Limburger Staatsanwaltschaft prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen den Bischof einleitet. Seit Anfang der Woche seien vier Strafanzeigen gegen Tebartz-van Elst eingegangen, die sich alle auf die Kostensteigerung beim Bau der Bischofsresidenz beziehen, sagte ein Behördensprecher.

Was wird Tebartz-van Elst vorgeworfen?

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Limburger Bischof, vor dem Hamburger Landgericht in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides statt abgegeben zu haben. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Tebartz-van Elst und dem Spiegel. Das Blatt hatte über eine Indien-Reise des Bischofs berichtet. Tebartz-van Elst hatte infolgedessen zwei Zivilverfahren gegen das Magazin angestrengt. Im Rahmen der Verfahren hatte er eigenhändig unterzeichnete eidesstattliche Erklärungen eingereicht. Darin erklärte er, es habe keine erneute Rückfrage des Reporters "Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?" gegeben, und er habe darauf auch nicht "Business-Klasse sind wir geflogen" geantwortet. Beide Erklärungen sind der Staatsanwaltschaft zufolge falsch, weshalb sie am 25. September Strafbefehl beantragt hat. Der Dialog zwischen dem Spiegel-Reporter und dem Bischof ist jedoch in einem Video (hier zum Anschauen) aufgezeichnet worden, in diesem antwortet Tebartz-van Elst auf die Frage des Reporters nach der Beförderungsklasse mit: "Business-Klasse sind wir geflogen." Das Hamburger Amtsgericht prüft derzeit den Antrag. Im Falle des Untreue-Vorwurfs untersucht die Staatsanwaltschaft in Limburg derzeit noch, ob es einen hinreichend konkreten Anfangsverdacht gibt. Falls ja, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Was passiert jetzt?

Wer eine falsche Versicherung an Eides statt abgibt, dem droht laut Strafgesetzbuch (Paragraf 156) eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Im Falle Tebartz van-Elsts hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe beantragt. Das Hamburger Amtsgericht muss jetzt entscheiden, ob es den Antrag der Staatsanwaltschaft für stichhaltig hält. Wenn das Gericht keine Einwände hat, wird der Strafbefehl erlassen. Bleibt die Geldstrafe unter einer bestimmten Zahl von Tagessätzen und erklärt der Bischof sein Einverständnis mit der Entscheidung, muss er zwar zahlen, gilt aber nicht als vorbestraft. Legt er innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein, kommt es zum Hauptverfahren. Untreue kann nach Paragraf 266 des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahre Haft geahndet werden.

Könnte er auch sein Amt verlieren?

Noch ist der Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst nicht erlassen - und selbst wenn es so weit kommen sollte, ist nicht gesagt, dass er sein Amt niederlegen wird. Eigenmächtig aus dem Amt zurückziehen kann sich ein Bischof nicht, er kann nur dem Papst seinen Rücktritt anbieten. Das Kirchenoberhaupt entscheidet dann, ob es dem Rücktritt zustimmt. Doch auch der Papst selbst kann tätig werden und den Bischof von sich aus abberufen. Der Leiter des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Uni München, Stephan Haering, stuft den Vorwurf der falschen eidesstattlichen Versicherung als "gewichtig" ein. Sollte am Ende feststehen, dass Tebartz-van Elst sich tatsächlich schuldig gemacht habe, leide darunter die persönliche Autorität des Bischofs. Dann stelle sich durchaus die Frage, ob er sein Amt noch ausüben könne.

Was stünde Tebartz-van Elst dann noch zu?

Was einem ehemaligen Bischof zusteht, kommt darauf an, auf welche Weise er aus dem Amt geschieden ist. Wer sein Amt aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr ausüben kann, bekommt ein Ruhegehalt. Das sind einer Studie der Forschungsgruppe Weltanschauungen zufolge 71,75 Prozent des Gehalts, das in den westdeutschen Bundesländern für Bischöfe der Besoldungsgruppe B6 für Beamte entspricht. In Hessen sind das derzeit 8680,20 Euro. Das Ruhegeld für einen Limburger Bischof beliefe sich demnach auf 6228,04 Euro.

Tebartz-van Elst, der im November 54 wird, ist noch zu jung für den Ruhestand. Für ihn würde sich im Ernstfall "sicher irgendeine andere Aufgabe innerhalb der Kirche finden", meint Haering. Ein zurückgetretener Bischof behält seinen Titel - er verliert aber sein Kirchengebiet.

Wie häufig sind Rücktrittsangebote und Amtsenthebungen in der Kirche?

Rücktrittsangebote gibt es recht häufig. Sie werden Bischöfen ab einem Alter von etwa 75 Jahren nahegelegt. Auch wer das Amt beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, kann dem Papst seinen Rücktritt anbieten. Aber auch Bischöfe, die für die Kirche aufgrund ihres Verhaltens untragbar geworden sind, können in die Offensive gehen. Im August nahm Papst Franziskus beispielsweise die Rücktrittsangebote zweier slowenischer Bischöfe an, die durch riskante Finanzgeschäfte einen Schaden von Hunderten Millionen Euro verursacht hatten. Amtsenthebungen sind seltener, kommen aber dennoch immer wieder vor. So hat Papst Benedikt XVI. zum Beispiel 2011 den australischen Bischof William Martin Morris des Amtes enthoben, weil dieser für die Ordination von Frauen und verheirateten Männern eingetreten war.

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