Bewegung in der Causa Kachelmann: Der Anwalt des TV-Moderators hat die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Der Richter wartet auf neue Beweise.
Seit sechs Wochen sitzt Jörg Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in Untersuchungshaft - jetzt kommt nach langer Pause plötzlich Bewegung in den Fall. Der Anwalt des TV-Wettermoderators hat nach Angaben des Amtsgerichts Mannheim beantragt, den Haftbefehl seines Mandanten aufzuheben.
Jörg Kachelmann könnte bald auf freien Fuß kommen - sofern der Richter sich von dessen Anwälten überzeugen lässt. (© Archivbild: ddp)
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Über den Antrag werde frühestens in der kommenden Woche entschieden. Darauf hätten sich der Haftrichter, Jörg Kachelmann und sein Anwalt geeinigt. Zunächst müssten weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen. "Mit deren Eingang ist voraussichtlich im Verlauf der kommenden Woche zu rechnen", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Volker Schmelcher, der stellvertretende Sprecher des Amtsgerichts, hatte zunächst angedeutet, dass der Richter noch heute über den Antrag entscheiden könnte.
Sollte der Haftrichter die Aufhebung des Haftbefehls ablehnen, hat sein Anwalt Reinhard Birkenstock bereits vorsorglich eine mündliche Haftprüfung beantragt. "Für eine solche Prüfung benötigt man einen Termin, den man mit den Verteidigern absprechen muss", sagte Schmelcher. Auch darüber werde gegebenenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, hieß es.
Erster Haftprüfungstermin wurde zurückgezogen
Ohne den Vorstoß seiner Anwälte wäre der 51-jährige Schweizer TV-Star, der im Ersten gerne das Wetter präsentiert hat, erst am 20. September - also genau sechs Monate nach seiner Festnahme - dem Haftrichter vorgeführt worden. Von Amts wegen hätte dann überprüft werden müssen, ob eine Untersuchungshaft noch gerechtfertigt ist, teilte die Staatanwaltschaft Mannheim mit.
Einen ersten Antrag auf einen Haftprüfungstermin hatte der Anwalt des Moderators bei einer richterlichen Vernehmung wenige Tage nach dessen Festnahme zurückgezogen.
Seit seiner Festnahme reißen die Spekulationen um Kachelmann nicht ab. Medien enthüllten immer wieder angebliche Details aus dem Gefängnisalltag des Moderators, auch eine angebliche weitere Geliebte äußerte sich in einem Interview. So wurde das Liebesleben des Prominenten in immer neuen Ausschmückungen zum Boulevardthema.
Kachelmann war auf dem Rückweg von den Olympischen Spielen im kanadischen Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden. Er wird verdächtigt, Anfang Februar seine langjährige Freundin nach einem Beziehungsstreit gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Vergewaltigung kann mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.
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(dpa/kat/gba/jja)
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Ich habe in Bild.de die Schilderung des "Opfers" gelesen und denke ich weiß, was in dem Gutachten mit "unwahrscheinlich bis unmöglich" gemeint ist. Simone W. beschreibt den Vorgang der angeblichen Vergewaltigung so: Kachelmann habe fast ununterbrochen das Messer an ihre Kehle gehalten, (= eine Hand von K.) er habe sie festgehalten (noch möglich durch 2. Hand von K., indem er ihre beiden Unterarme über ihrem Kopf aufs Bett gedrückt hätte). Er habe mit seinen Knien auf ihren Oberschenkel gekniet (blaue Flecke als Beweis) und sei dabei in sie eingedrungen und habe sie brutal vergewaltigt.
Versuchen sie mal diese Position nachzustellen: Mit einer Hand das Messer an die Kehle und mit der zweiten die Unterarme festhalten ist ja technisch einfach nachzustellen. Allerdings in dieser zweifellos gestreckten Position auf den Oberschenkel einer Frau knieend in diese einzudringen, erfordert zirkusreife köperliche Fähigkeiten. Kniet der Mann weiter unten, muss sein Penis erhebliche Überlänge besitzen, um einzudringen, ansonsten ist er einfach zu kurz dazu. Kniet er weiter oben, müßte er sehr biegsam sein, um nahezu 180 Grad und eben auch lang genug. Viel Vergnügen beim Ausprobieren (selbsverständlich nur im Einvernehmen mit der Partnerin) Sollte es wider Erwarten jemandem gelingen, rate ich zu einem Eintrag ins Guiness-Buch und Nachtrag im Kamasutra.
Ich hoffe nur, die Verteidigung kommt auf die Idde, eine Demonstration des Tathergang zu verlangen - dann wird man sehen...
vergewaltigung? von H.K? mit Messer??
die beoden Jugendlichen sind frei, obwohl es hiess, Sie hätten vergewaltigt- was ist bei Herrn K?, vergewaltigung und noch immer in Haft, warum wird wenn es um Gerechtigkeit geht, mit zweierlei Maass gemessen? unter anderem.....
Sein Anwalt spricht von der eindeutigen Unschuld, hatte es aber nicht eilig einen Haftprüfungstermin zu beantragen.
Die Presse behauptet von Anfang an, dass eindeutige Beweise für eine Vergewaltigung vorliegen und wusste sogar von einer Bedrohung mit einem Messer und einer Schnittverletzung am Hals.
Wahrscheinlich hofft der Staatsanwalt, das Kachelmann gesteht, und die Verteidigung hofft, dass die Klägerin ihre Aussage korrigieren könnte. Unter gewissen Umständen soll das schon möglich sein.
Ist der inhaftierte Beschuligte verteidigt (von einem Rechtsanwalt), findet die erste Haftprüfung von Amts wegen nach 6 Monaten Untersuchungshaft statt, § 121 StPO. Ist der Beschuligte ohne Verteidiger und hat er nicht von sich aus Haftprüfung beantragt oder Haftbeschwerde eingelegt, findet die erste Haftprüfung von Amts wegen nach 3 Monaten Untersuchungshaft statt, § 117 Abs. 5 StPO.
Dieser Fall ist aber seit der Gesetzesänderung zum 1.1.2010 nicht mehr denkbar, da seither mit Vollzug der Untersuchungshaft ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, d.h., wenn sich für den inhaftierten Beschuldigten nicht binnen kürzester Zeit ein (Wahl-)Verteidiger bestellt, ist dem Beschuldigten unverzüglich - ca. 1 Woche - ein Pflichtverteidiger zu bestellen.
Ohne den Vorstoß seiner Anwälte wäre der 51-jährige Schweizer TV-Star erst am 20. September - also genau sechs Monate nach seiner Festnahme - dem Haftrichter vorgeführt worden.
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Komisch. Im Gesetz steht DREI Monate.
dejure.org/gesetze/StPO/118.html
@teddyi
Waren Sie dabei? Sehr interessant - erzählen Sie mal, sie scheinen die Akten ja zu kennen. Woher kam der Spitzel?
"Wenn die Beweislage eindeutig wäre, hätte der Haftrichter entscheiden müssen: weiter Haft. Sogar ohne mündliche Verhandlung. "
Bei Beantragung der mdl. Verhandlung eben nie ohne eine solche. Beleg siehe vorstehend.
Paging