Missbrauchsfall von Freiburg:Alleingelassen im Namen des Volkes

Missbrauchsfall von Freiburg: Das Familiengericht schickte das Kind, hier ein Symbolbild, zur Mutter zurück - trotz Bedenken des Jugendamtes.

Das Familiengericht schickte das Kind, hier ein Symbolbild, zur Mutter zurück - trotz Bedenken des Jugendamtes.

(Foto: Roland Mühlanger/imago)

Ein wegen Sexualdelikten vorbestrafter Mann und seine Lebensgefährtin sollen deren Sohn jahrelang missbraucht und für sexuelle Handlungen gegen Geld angeboten haben. Wie konnte das passieren?

Von Ralf Wiegand

Den Moment, in dem sich das Schicksal eines Jungen aus dem südlichen Breisgau anbahnt, kann man auf den 20. Februar 2014 datieren, 7.34 Uhr. Um diese Zeit protokolliert die Justizvollzugsanstalt Freiburg die Entlassung von Christian L., einem als stark rückfallgefährdet geltenden Sexualstraftäter. Er wird im Laufe der folgenden Monate eine Frau kennenlernen, die einen Sohn hat - jenes Kind aus dem Breisgau. Die Staatsanwaltschaft Freiburg ist heute überzeugt, dass L. und seine Lebensgefährtin den Jungen von 2015 bis 2017 schwer missbraucht und für sexuelle Handlungen gegen Geld angeboten haben. Beide sitzen in Untersuchungshaft, während draußen die Frage debattiert wird: Wie konnte das passieren?

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