Missbrauchsfall in Staufen:"Grausame und menschenverachtende Taten"

Missbrauchsfall Freiburg - Prozess gegen Soldaten

Gut zweieinhalb Wochen nach dem ersten Urteil im Fall eines jahrelang sexuell missbrauchten Jungen aus dem Raum Freiburg steht nun ein zweiter Verdächtiger vor dem Freiburger Landgericht.

(Foto: Patrick Seeger/dpa)

Seit Montag steht im zweiten Prozess ein Bundeswehrsoldat in Freiburg vor Gericht. Er soll einen heute neunjährigen Jungen zweimal vergewaltigt und die Taten gefilmt haben.

Acht Verdächtige gibt es im Missbrauchsfall von Staufen. Die Staatsanwaltschaft hat sich entschieden, fast alle von ihnen einzeln anzuklagen. Eine Entscheidung, die es mit sich bringt, dass auch sämtliche grausamen Details der Taten mehrmals vor Gericht thematisiert werden müssen.

Von diesem Montag an verhandelt das Gericht gegen den Bundeswehrsoldaten Knut S., 49. Er soll einen heute neunjährigen Jungen zweimal vergewaltigt, die Taten gefilmt und das kinderpornografische Material anschließend weiterverbreitet haben. Als die Staatsanwältin die Anklage verliest, bricht ihr immer wieder die Stimme weg. "Es handelt sich um besonders grausame und menschenverachtende Taten", sagt die Anklägerin. Das Kind habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. Es sei vor laufender Handy-Kamera von dem Trio erniedrigt, gefesselt und auf besonders brutale Weise missbraucht worden.

Zu Beginn entschied das Gericht, die Öffentlichkeit für Teile des Prozesses auszuschließen. Gehört werden sollen zehn Zeugen, darunter acht Polizeibeamte. Zudem soll ein psychiatrischer Gutachter zur Frage aussagen, wie gefährlich der Mann für die Allgemeinheit ist. Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft, im vergangenen Oktober war er in seiner Kaserne festgenommen worden. Nach Angaben der Bundeswehr ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen. Vier Verhandlungstage sind angesetzt, ein Urteil könnte Mitte Mai fallen. Die Staatsanwaltschaft will eine lange Haftstrafe sowie anschließende Sicherungsverwahrung erreichen - ähnlich wie im Prozess gegen den 41-jährigen Markus K., der vor gut zwei Wochen zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde.

Die Mutter des Jungen und ihr Lebensgefährte, die den Kindesmissbrauch ermöglicht haben, müssen sich vom 11. Juni an vor Gericht verantworten. Sie boten, so ergaben es die Ermittlungen, das Kind im Darknet, dem verborgenen Teil des Internets, gegen Geld zum Missbrauch an. Über etwa zwei Jahre lang erstreckten sich die Taten. Während ihr Lebensgefährte den Missbrauch plante und organisierte, war die Mutter dafür zuständig, den Jungen zu den Tatorten zu bringen und gefügig zu machen.

Der Junge befindet sich inzwischen in staatlicher Obhut. In dem Fall stehen auch Justiz und Jugendamt in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, das Opfer nicht ausreichend geschützt zu haben.

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