Missbrauch:Australien will Sexualstraftätern Pässe abnehmen

John McCain, Malcolm Turnbull, Julie Bishop

Außenministerin Julie Bishop mit dem australischen Premier Malcolm Turnbull. Bishop will mit einem neuen Gesetzentwurf straffällig gewordenen Pädophilen den Pass abnehmen.

(Foto: AP)
  • Australien will verurteilten Sexualstraftätern, die sich an Kindern vergangen haben, die Pässe abnehmen und sie so an Auslandsreisen hindern.
  • Immer wieder werden in dem Land Fälle bekannt, in denen registrierte Sexualstraftäter sich in asiatischen Ländern erneut an Minderjährigen vergehen.
  • Allein vergangenes Jahr sind fast 800 von ihnen von Australien ins Ausland gereist.

Zwei australische Minister machten öffentlich ein großes Versprechen: Sie verkündeten vergangenen November, Maßnahmen einzuleiten, um australische Sexualstraftäter zu bekämpfen, die sich im Ausland an Kindern vergehen. Jetzt haben sie den entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht: Australien will als erstes Land verurteilten Sexualstraftätern, die Kindern missbraucht haben, die Pässe abnehmen und sie so an Auslandsreisen hindern.

Justizminister Michael Keenan, der gemeinsam mit Außenministerin Julie Bishop den Entwurf initiiert hatte, sagte: "Wir müssen alles, was uns möglich ist, unternehmen, um Australier vom Kinder-Sex-Tourismus abzuhalten." Er bezeichnete Verbrechen wie diese als "abscheulich".

In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle von australischen Pädophilen, die sich vor allem in asiatischen Ländern an Minderjährigen vergangen hatten. Allein im vergangenen Jahr seien fast 800 registrierte Sexualstraftäter, die Kinder missbraucht haben, aus Australien ins Ausland gereist, erläuterte Bishop. Viele von ihnen hätten dabei gegen Auflagen verstoßen, wonach sie die Polizei über Auslandsreisen hätten informieren müssen.

Die neue Regelung wird den Ministern zufolge etwa 20 000 verurteilte Täter betreffen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber noch immer im australischen Register für diese Art von Vergehen geführt werden. Dem britischen Guardian zufolge soll ihnen der Pass aber nur solange abgenommen werden, wie sie nach ihrer verbüßten Strafe noch unter einer Meldepflicht stehen und deshalb in dem Register geführt werden. Sobald ihre mit dem Urteil festgelegte Meldepflicht abgelaufen ist, könnten sie ihren Pass wieder beantragen.

Auch können Personen mit Meldepflicht sich bei den Behörden um einen Auslandsaufenthalt bewerben - wenn sie einen legitimen Grund für die Reise nachweisen können.

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