Minderwertige Brustimplantate:Gericht hebt Schadenersatz-Urteil gegen TÜV Rheinland auf

  • Ein französisches Berufungsgericht hat ein Urteil gegen den TÜV Rheinland aufgehoben.
  • Demnach muss das Unternehmen keinen Schadenersatz an Frauen zahlen, denen minderwertige Brustimplantate eingesetzt worden waren.

Gericht: TÜV Rheinland hat "keine Fehler" gemacht

Der TÜV Rheinland hat im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP einen juristischen Erfolg erzielt. Das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence urteilte am Donnerstag, dass der TÜV seine Kontrollpflichten erfüllt und "keinen Fehler" begangen habe.

Damit kassierten die Richter ein Urteil eines anderen französischen Gerichts vom November 2013, das den TÜV zur Zahlung von Schadenersatz an betroffene Frauen und Händler verurteilt hatte.

Billiger Industrie-Silikon in Brustimplantaten

Poly Implant Prothèse (PIP) hatte seine Brustimplantate statt mit Spezial-Silikon mit billigerem Industrie-Silikon befüllt, die Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen. Weltweit wurden Zehntausenden Frauen PIP-Implantate eingesetzt, in Deutschland sind Schätzungen zufolge etwa 6000 Frauen betroffen. Der TÜV hatte das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, nicht aber die Silikonkissen selbst kontrolliert.

Im November 2013 verurteilte das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon den TÜV dazu, 1700 betroffenen Frauen Schadenersatz von zunächst je 3000 Euro zu zahlen. Das Gericht hielt dem TÜV vor, gegen seine "Kontroll- und Aufsichtspflichten" verstoßen zu haben.

Der TÜV, der sich selbst als Opfer des PIP-Betrugs sieht, legte dagegen Berufung ein - und bekam nun recht. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence erklärte in seinem Urteil, der TÜV und sein Frankreich-Ableger hätten "ihre Verpflichtungen als Zertifizierungs-Organe respektiert". Sie hätten "keinen Fehler begangen", für den sie haftbar gemacht werden könnten.

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