Der 41-jährige Deutsche, der am Montag in der Türkei erstochen worden ist, war ein entflohener Häftling. Die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt.
Der 41-jährige Deutsche, der am Montag auf einer Einkaufsstraße in der türkischen Metropole Istanbul erstochen worden ist, soll laut Berichten der Bild und des Internetportals welt.de ein entflohener Häftling sein. Beide Medien schreiben, der Mann aus Nordrhein-Westfalen werde mit internationalem Haftbefehl gesucht.
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Der Personalausweis des Opfers liegt den Ermittlern vor. (© Foto: AFP)
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Der Deutsche soll wegen Betrugs und Untreue zu einer mehr als zweijährige Strafe verurteilt worden sein, von der er erst einige Woche verbüßt hatte. Er soll bereits im Juni 2008 geflohen sein und sich dann in der Türkei versteckt haben.
Aus Münster geflohen
Wie der WDR berichtet, handelt es sich bei dem Getöteten um einen Mann aus Billerbeck in Nordrhein-Westfalen. Er soll aus der Haftanstalt Münster geflohen sein und sich in der Türkei versteckt haben.
Unmittelbar nach der Messerattacke hatte eine vermeintliche Geschäftspartnerin des Getöteten türkischen Zeitungen gesagt, der Deutsche sei beruflich in Istanbul gewesen.
Der 26-jährige Täter wurde kurz nach der Tat von zwei Polizisten festgenommen, die sich in unmittelbarer Nähe des Vorfalls befanden. Der psychisch kranke Bettler Ibrahim A. hatte auf den Deutschen eingestochen, weil dieser ihm kein Geld geben wollte.
Die Staatsanwaltschaft in Münster hat bereits ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, wie die deutsche Polizei mitteilte. Ein solches Verfahren werde immer dann auf den Weg gebracht, wenn ein Deutscher im Ausland getötet werde. Die türkische Polizei wird nun ihre Ermittlungsergebnisse an die deutschen Behörden weiterleiten.
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(AFP/dpa/abis/jab)
Studie von UN-Kinderhilfswerk
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Warum wird nicht gleich der Name des Getöteten genannt und wo seine Verwandten wohnen etc.? Dass der Personalausweis den Ermittlern vorliegt, heißt nicht, dass das Foto - anfängerhaft verpixelt - veröffentlicht werden muss. Weiss die SZ, dass es ein (auch postmortales) Persönlichkeitsrecht gibt?
Das Ganze erinnert ein bisschen an den Film "Die nackte Kanone":
"Begrüssen Sie mit mir Lt. Frank Drebin der gerade für Tötung seines tausendsten Drogendealers ausgezeichnte wurde!"
Frank:"Danke, aber die letzten beiden habe ich mit dem Auto überfahren. Zum Glück stellte sich später raus das es Drogendealer waren."
ohne irgendjemanden verteidigen zu wollen.
ich kann das wörtchen "nur" nirgendwo finden. wie schon an voriger stelle erwähnt - das opfer war ein entflohener häftling. ist tatsache. ich kann daran keinen zynismus feststellen. es ist lediglich ein relativ unwahrscheinliches ereignis eingetreten. oder wie hoch kann die wahrscheinlichkeit sein, dass ein tourist, der in der türkeit getötet wird, ein entflohener sträfling ist. es lassen sich keine anhaltspunkte finden, dass der mord verharmlost wird.
auf die schlagzeilen diverser boulevard magazine darf man gespannt sein.
Recht zynisch und im Grundton menschenverachtend Ihre head-line. Dass das Opfer "nur" ein entflohener Häftling war, macht doch dieses Schicksal nicht weniger dramatisch. Die Information kann man auch wohl dosiert im Text unterbringen, man muss es nicht gleich in der Überschrift vor sich her tragen. Geht die SZ demnächst dazu über, solche menschlichen Tragödien noch als "optimales Rechtshilfeabkommen" darzustellen ? Etwas mehr Sensibilität sei hier doch dringend angeraten , schon vor dem universellen Respekt jedes Menschen.
Paging