Menschenrechtsgerichtshof:Urteil: Pole darf sich nicht scheiden lassen

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hilft einem Polen nicht dabei, seine Ehefrau los zu werden. Der Mann hatte sie jahrelang betrogen.

Ehen brechen auseinander, die Ex-Partner gehen neue Beziehungen ein - in der heutigen Zeit ist das nichts Ungewöhnliches. Doch in Polen darf ein Mann seine Ehe nicht auflösen. Mit seinem Wunsch nach einer Scheidung ist er jetzt sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Straßburger Richter entschieden, dass die Menschenrechtskonvention keine Grundlage für das Recht auf Scheidung gewähre.

Der Mann wollte die Ehe mit seiner Frau auflösen, um seine neue langjährige Partnerin zu heiraten. In Polen hatte ein Gericht die Scheidung verweigert, obwohl es die Zerrüttung der Ehe festgestellt hatte. Der Grund: Die Ehefrau wollte sich überhaupt nicht trennen. Für das Scheitern der Ehe sei allein der Mann verantwortlich, da er seine Frau betrogen habe.

Um die ungeliebte Angetraute doch noch loswerden zu können, hatte der Mann Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Die Mehrheit der Richter sah aber weder den Schutz des Familienlebens noch das Recht auf Eheschließung verletzt. Die Menschenrechtskonvention verpflichte die polnischen Behörden nicht, die Scheidung zu akzeptieren, hieß es in dem Urteil. Eine Genugtuung für die betrogene Ehefrau dürfte die Begründung der Straßburger Richter sein: Das polnische Scheidungsrecht könne als Schutz des schwächeren Partners gegen die "Machenschaften und Arglist der anderen Partei" betrachtet werden.

In Deutschland kann die Ehe nach dreijähriger Trennung auch gegen den Willen des anderen Partners geschieden werden.

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