Medizin:"Unvorstellbare Schmerzen"

Die Reaktionen auf Sterbehilfe für einen Minderjährigen in Belgien.

Von Thomas Kirchner, Brüssel

Im Ausland gab es einige Empörung, doch in Belgien nahmen viele Menschen auffällig gelassen zur Kenntnis, dass dort ein Minderjähriger aktive Sterbehilfe erfahren hatte. Die Zeitungen berichteten eher auf den hinteren Seiten und im Ton sehr zurückhaltend, nachdem am Wochenende bekannt geworden war, dass das im Jahr 2014 auf Minderjährige ausgedehnte Sterbehilfegesetz nun erstmals angewendet worden war. Details zu Alter und Krankheit hatte die "Föderale Kontroll- und Evaluierungskommission Euthanasie" zunächst nicht nach außen dringen lassen. Doch später hieß es, der oder die Verstorbene sei 17, fast 18 Jahre alt gewesen. Der Patient habe "besonders unvorstellbare" Schmerzen ertragen müssen, sagte das Kommissionsmitglied Jacqueline Herremans der Zeitung Le Soir. Die bei Todkranken übliche "kontrollierte Sedierung", während der Patienten immer stärkere Schmerzmittel erhalten und in der Folge zunehmend weniger ansprechbar sind, habe nicht angewendet werden können.

Belgien ist das einzige Land der Welt, das Sterbehilfe für Minderjährige ohne Altersbeschränkung erlaubt. Voraussetzung ist allerdings, dass zwei Ärzte sowie beide Elternteile zustimmen; auch das Kind muss, unter Aufsicht eines Psychologen, bei vollem Bewusstsein einwilligen. Es muss zudem unheilbar krank sein und unter starken Schmerzen leiden, die nicht gelindert werden können. In den Niederlanden, die 2001 als erstes Land aktive Sterbehilfe erlaubten, liegt die Altersgrenze bei zwölf Jahren. Ärzte, die Sterbehilfe bei jüngeren Kindern praktizieren, wären durch das "Groninger Protokoll" aber indirekt vor Strafe geschützt. Innerhalb von zehn Jahren wurden dort fünf Fälle von aktiver Sterbehilfe bei Jugendlichen bekannt.

Dem Erlass des Gesetzes in Belgien, das laut Umfragen drei Viertel der Bevölkerung befürworten, waren kontroverse Diskussionen vorausgegangen. Kinder seien für einen solchen Schritt nicht urteilsfähig genug, kritisierten einige Ärzte. Die Befürworter hatten dagegen argumentiert, es gebe keinen Grund, Kindern zu verweigern, was man Erwachsenen zugestehe. "Wir haben die Verantwortung, allen zu gestatten, in Würde zu leben und zu sterben", sagte die sozialistische Abgeordnete Karen La- lieux damals. Das Gesetz solle auch Ärzte und Pflegepersonal vor möglicherweise illegalen Schritten schützen, erklärte der Autor des Gesetzes, Philipp Mahoux.

Ähnlich verläuft die Debatte auch jetzt wieder. Im Ausland ist die Kritik laut, vor allem von religiöser Seite, in Belgien eher leise. "Wir bedauern tief, dass es dazu gekommen ist", sagte der Sprecher der belgischen Bischofskonferenz, Tommy Scholtes, dem Evangelischen Pressedienst. Am Ende des Lebens bedürfe es statt Sterbehilfe einer "guten Antwort", die darin bestehe, auch minderjährige Kranke palliativmedizinisch zu versorgen, sagte der Jesuit. Der Vorsitzende der Euthanasie-Kommission, der Onkologe Wim Distelmans, wünscht sich dagegen noch eine weitere Liberalisierung, weil psychische Leiden von Minderjährigen - anders als bei Erwachsenen - bisher nicht berücksichtigt werden. Die Trennung zwischen psychisch und physisch sei künstlich, sagt Distelmans.

Mehrere Ärzte forderten eine stärkere Zurückhaltung im Umgang mit Einzelfällen; die Euthanasie-Kommission hätte nicht gleich über den Fall des Minderjährigen informieren müssen, mahnten sie. Ein Dammbruch sei ohnehin nicht zu befürchten, da höchstens mit einer Handvoll solcher Fälle pro Jahr zu rechnen sei. Das Gesetz sei eine "Befreiung", sagt Jacqueline Herremans. "Wir wollen niemandem etwas aufdrücken, sondern nur, dass jeder eine echte Wahl hat."

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