Mit Spannung wurde der Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann erwartet. Doch kurz nach der Eröffnung hat das Landgericht Mannheim das Verfahren wegen schwerer Vergewaltigung vertagt. Kachelmann hält zwei Richter für befangen.
Das Interesse an dem, was an diesem Montag im Sitzungssaal 1 des Mannheimer Landgerichts verhandelt werden sollte, war riesig: Dutzende Medienvertreter waren schon vor dem offiziellen Prozessbeginn um neun Uhr vor Ort und zahlreiche Schaulustige hofften auf einen der 85 für die Öffentlichkeit vorgesehenen Plätze.
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Jörg Kachelmann bei seiner Haftentlassung Anfang August: Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-Jährigen Schweizer vor, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. (© dpa)
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Als der erste Prozesstag dann mit leichter Verspätung tatsächlich losging, wurde es ein unspektakulärer und vor allem kurzer Beginn der gerichtlichen Aufarbeitung der Causa Kachelmann: Das Gericht vertagte den mit Spannung erwarteten Prozess gegen den wegen Vergewaltigung angeklagten Wettermoderator nach nicht einmal fünf Minuten auf den 13. September.
Zuvor hatten die Anwälte Kachelmanns Befangenheitsanträge gegen zwei Richter der Mannheimer Kammer gestellt. Das 67-seitige Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter Michael Seidling und die Richterin Daniela Bültmann wurde zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts gegeben.
Zur Begründung der Prozessunterbrechung sagte Verteidiger Reinhard Birkenstock: "Herr Kachelmann hat den Befangenheitsantrag gestellt, weil die Sorge besteht, dass die beiden abgestellten Richterpersönlichkeiten ihm nicht mit der nötigen Unvoreingenommenheit gegenüberstehen." Den Grund für die Befangenheitsbefürchtungen wolle man aus Rücksicht auf die Richter nicht öffentlich machen.
Vor dem Prozess hatte es Spekulationen gegeben, dass der Vorsitzende Richter privat mit dem Vater des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers bekannt ist: Die Bild-Zeitung schreibt, einer der beiden Richter stamme aus dem Nachbarort der Nebenklägerin.
Die Verteidiger kritisierten auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die früh den Namen des Moderators bekanntgegeben habe. "Dies hat Auswirkungen auf das Wohlbefinden des Mandanten", sagte Kachelmann-Anwalt Ralf Höcker.
Der 52-jährige TV-Moderator war zu Prozessauftakt persönlich vor Gericht erschienen: Kachelmann, sorgfältig frisiert, im dunkelblauen Nadelstreifenanzug mit hellgrauer Krawatte, wirkte konzentriert und darauf bedacht, den Blick nicht ins Publikum zu wenden.
Auch das mutmaßliche Opfer war im Mannheimer Sitzungssaal zugegen: Still und mit gesenktem Kopf saß die blonde Radiomoderatorin neben ihrem Anwalt, auf Fragen reagierte die 37-Jährige nicht. Ihr Verteidiger Thomas Franz bat darum, die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin nicht zu verletzen und keine Fotos oder Videos von ihr zu veröffentlichen. Sie soll voraussichtlich am 13. Oktober angehört werden.
Die Frauenrechtlerin und Journalistin Alice Schwarzer, die für die Bild-Zeitung über das Verfahren berichtet, äußerte großen Respekt vor der Entscheidung der ehemaligen Geliebten, vor Gericht zu erscheinen: "Da hat eine gedemütigte Frau ihren Hut in den Ring geworfen", sagte Schwarzer. Sie betonte jedoch: "Wir wissen nicht, ob sie wirklich vergewaltigt wurde oder nicht."
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer Kachelmann vor, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann selbst hat die Vorwürfe stets bestritten. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.
Der Fernsehmetereologe hatte zu Prozessbeginn sein Verteidigerteam erweitert: Neben dem Kölner Rechtsanwalt Birkenstock wird er nun auch von der Heidelberger Strafverteidigerin Andrea Combé vertreten.
Neben dem mutmaßlichen Opfer sollen vor Gericht 25 Zeugen vernommen werden, darunter laut Staatsanwaltschaft auch "diverse weibliche Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten". Zudem sind fünf Sachverständige geladen. Der Prozess, der unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfindet, ist derzeit bis zum 27. Oktober terminiert.
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(sueddeutsche.de/dpa/Reuters/jobr/juwe)
Urteil des Amtsgerichts Erding
TantePollys Bemerkung war zweifellos auf Fr. Schwarzers wohlbekannte Einstellung zu SMBD-Sex bezogen, die darin bereits eine Form der Vergewaltigung sieht:
beiderseitiges Einvernehmen zählt nicht, da gesellschaftlich und unterbewußt verankerte Machtmechanismen nachgespielt bzw. zementiert werden und Frauen selbst dann Opfer sind, wenn ihnen das selber nicht klar ist.
Erhellend:
http://de.wikipedia.org/wiki/Alice_Schwarzer#Einstellung_zu_Sadomasochismus
Von Schwarzers Warte aus ist die Nebenklägerin also schon mindestens dreifaches Opfer (einem promisken Halodri aufgesessen, zu SM gezwungen, von den Medien gejagt), unabhängig von aktuellen Prozess.
Was für eine ekelhafte Bemerkung. S/M beruht auf einer freiwilligen beidseitigen Übereinkunft. Genau deshalb ist die 'unterlegene' Rolle auch keine Demütigung, sondern Teil eines Rollenspiels. Das eigene Privatleben in der Öffentlichkeit breitgetreten zu sehen, ist damit nicht zu vergleichen. Oder meinen Sie, dass "so eine" das dann eben auch verdient?
Zitat: "Die Frauenrechtlerin und Journalistin Alice Schwarzer, die für die Bild-Zeitung über das Verfahren berichtet, äußerte großen Respekt vor der Entscheidung der ehemaligen Geliebten, vor Gericht zu erscheinen: "Da hat eine gedemütigte Frau ihren Hut in den Ring geworfen", sagte Schwarzer. Sie betonte jedoch: "Wir wissen nicht, ob sie wirklich vergewaltigt wurde oder nicht." "
Was wir aber wissen, ist ,dass diese Frau auf SM stand und da ist die Demütigung Teil des sexuellen Spiels. - Oder etwa nicht?
irgendwann blitzen doch die alten denkersatzreflexe durchs ideologenhirn. das mutmaßliche opfer ist so sicher eine "gedemütigte frau", wie k ein überführter vergewaltiger ist. oder anders gesagt, sie könnte noch was ganz anderes sein.
Danke für die Aufklärung!
Wie schaut's aus mit privater Bekanntheit zum Vater des mutmaßl. Opfers? Ist das ein Befangenheitsgrund?
Oder wenn der Richter in einer seiner "Zwischenentscheidungen" formuliert hätte: "Herr Kachelmann ist insbesondere aufgrund seiner spezifischen bizarren Vorlieben dringend tatverdächtig." - wäre sowas ein Befangenheitsgrund, der durchgreift?
Was hier auffällt, ist die zeitl. Koinzidenz von seelischer Verletzung durch Aufdecken der Vielweiberei seitens der Anzeigerin und deren angebl. körperl. Verletzung.
Auch dass die Beziehung für Umsatz bei "peitschenhandel.de" gesorgt hat, macht eine Grenzziehung sehr schwierig.
Wenn man gründlicher über das Thema nachdenkt, wird einem klar, dass so was wie Vergewaltigung in Partnerschaften gar nicht objektivierbar ist. Marguerite Duras wurde in "Der Liebhaber" von ihrem Chinesen vergewaltigt, empfand dies aber hinterher als großen Kick.
Umgekehrt kann nach dem Akt die Gekränktheit (über was auch immer) so überhand nehmen, dass frau ihn retrospektiv als Vergewaltigung empfindet und dies auch selber glaubt. Nicht mal ein Videomitschnitt könnte hier Aufschluss geben!
Ich verweise auch auf "Rashomon" vom großen Akira Kurosawa.
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