Mannheim:Getötete Austauschstudentin - 41-Jähriger vor Gericht

Er soll sein Opfer erdrosselt, vergewaltigt und ausgeraubt haben: Vor dem Landgericht in Mannheim muss sich ein 41-jähriger Mann wegen Mordes an einer Austauschstudentin aus Litauen verantworten. Es ist nicht die einzige Tat, die ihm vorgeworfen wird.

Es ist ein Verbrechen, das die Bürger in der Region um Mannheim schockierte: Am 3. Oktober vergangenen Jahres wurde unter der Kurt-Schumacher-Brücke, die Mannheim mit der auf der anderen Seite des Rheins gelegenen Nachbarstadt Ludwigshafen verbindet, die Leiche einer jungen Frau gefunden.

Schnell war klar: Es handelte sich um eine 20-jährige Austauschstudentin aus Litauen, die an jenem Abend auf dem Heimweg von einem Uni-Filmabend war. Gut zwei Wochen nach der Tat wurde ein 41-jähriger, ursprünglich aus Bulgarien stammender Mann festgenommen.

Von diesem Dienstag an muss er sich nun vor dem Landgericht in Mannheim wegen Mordes vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Studentin vergewaltigt und mit einem Schal erdrosselt zu haben. Danach soll er Handy und Bargeld des Opfers geraubt haben.

Mit Spannung wird erwartet, ob der Angeklagte vor Gericht aussagen wird - bislang gibt es kein Geständnis. Der Ermittler sind jedoch sicher, dass der Mann die Tat begangen hat. So gibt es entsprechende DNA-Spuren vom Tatort, außerdem sind Gegenstände aus dem Besitz des Opfers in seiner Wohnung im pfälzischen Grünstadt gefunden worden.

Der 41-Jährige, der bereits mehrfach vorbestraft ist, hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft in der Region noch zwei weitere Verbrechen begangen: Wie der Mannheimer Morgen berichtet, soll er im August 2013 eine 48-Jährige in Speyer überfallen, beraubt und schwer verletzt haben. Auch für einen Raubüberfall auf zwei Schülerinnen soll der 41-Jährige verantwortlich sein.

Für den Prozess sind mehr als 20 Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte bereits Ende Mai fallen. Wie es in dem Zeitungsbericht heißt, treten die Eltern der getöteten Austauschstudentin als Nebenkläger auf. Zur Urteilsverkündung wollen sie aus Litauen anreisen.

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